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Vorlage - V12/849/BA  

Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 33, 2. Änderung "Bahndamm" für das Gebiet zwischen den Straßen Bahndamm und Rotdornweg an der südlichen Ortsgrenze von Stockelsdorf
- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss und Benachrichtigung der Behörden -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Wiegand, Katrin
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Entscheidung
27.03.2012 
30. öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

Die Belange der Behinderten werden im Rahmen des Aufstellungsverfahrens behandelt.

 

 

 

 

 

Begründung:

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 06.02.2012 bis zum 14.02.2012 durchgeführt.

Die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 16.01.2012 bis zum 24.02.2012 durchgeführt.

 

Die zu diesen Beteiligungsverfahren eingegangenen Eingaben liegen der Vorlage bei (s. Anlage 1).

Sie haben gegenüber dem Vorentwurf zu keiner Änderung geführt, lediglich die Baugrenze wurde aufgrund der fortgeschrittenen Objektplanung geringfügig verschoben.

 

Eine abschließende Entscheidung über die bisher eingegangenen Stellungnahmen erfolgt im Rahmen des Satzungsbeschlusses.

 

Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss kann gefasst werden.

 

Der Bebauungsplan wird aus der wirksamen Neuaufstellung des F-Planes entwickelt.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass dieses Bebauungsplanverfahren auf der Grundlage des § 13 a BauGB aufgestellt wird (s. Beschluss der Gemeindevertretung vom 08.11.2011).


Beschlussvorschlag:

 

1.      Über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit / der Behörden eingegangenen Stellungnahmen wird wie folgt entschieden: s. Anlage 1

Eine endgültige Abwägung über diese Eingaben ist im Rahmen des Satzungsbeschlusses vorzunehmen.

 

2.      Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 33, 2. Änderung „Bahndamm“r das Gebiet zwischen den Straßen Bahndamm und Rotdornweg an der südwestlichen Ortsgrenze von Stockelsdorf und die Begründung dazu werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

3.      Der vorgenannte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 33, 2. Änderung „Bahndamm“r das Gebiet zwischen den Straßen Bahndamm und Rotdornweg an der südwestlichen Ortsgrenze von Stockelsdorf und die Begründung dazu sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden sind über die Auslegung entsprechend zu benachrichtigen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, dass bei der Aufstellung dieses Bebauungsplanes das beschleunigte Verfahren (§ 13 a Baugesetzbuch) ohne Durchführung der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB angewendet wird.

 


Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich TOP B-plan 33,2. (9135 KB)