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Vorlage - V12/918/BA  

Betreff: Rathauserweiterung: - Entwurfsplanung + Projektkosten -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:60.41 Middeler
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
21.08.2012 
30. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Das vorhandene Behinderten-WC entspricht nicht mehr heutigen Anforderungen und wird in der Nähe des Haupteingangs neu angeordnet. Die Polizeistation wird nach Anforderung der GMSH ebenfalls mit einem behinderten-freundlichen WC ausgestattet. Über den vorhandenen Personenaufzug sind alle Geschosse barrierefrei erreichbar.

 

1.0  Ausgangslage

 

Am 26.03.2012 wurde die Konzeption für den Rathausanbau im Hauptausschuss präsentiert. Gemäß Beschluss sollte die vorgestellte Vorentwurfsplanung für den Rathausanbau mit Polizeistation und Sitzungssaal fortgeführt werden. Die Entwurfsplanung (LP3) wurde vom Architekturbüro Schnittger und den Fachplanern inzwischen erarbeitet.

 

2.0  Städtebauliche Situation

 

Das Rathaus soll durch eine klare und kompakte Baukörperstellung bestehend aus Verwaltungsgebäude und Saal ergänzt werden. Der Bebauungsplan wird im Hinblick auf die vorgesehene Planung z.Z. überarbeitet. Das Gebäude Ahrensböker Str. 9 soll im III. Quartal 2012 abgerissen werden, um das Baufeld vorzubereiten.

 

3.0 Entwurfsbeschreibung

 

3.1 Baukörper

 

Das vorhandene Rathaus wird nach Norden durch einen 2-geschossigen Anbau mit ausgebautem Dachgeschoss (Staffelgeschoss) in der Kontur des vorhandenen Giebels ergänzt. Die beiden Baukörper werden durch eine verglaste Fuge gestalterisch getrennt, die funktional der Erschließung des Foyers und Sitzungssaals dient. Das OG und DG werden über Brücken in der Gebäudefuge verbunden, die ebenfalls in Form des Satteldaches gläsern überdacht ist.

Auf der Westseite sind zum Kirchenplatz hin der Sitzungssaal und das Foyer in eingeschossiger Bauweise angeordnet. Der Sitzungssaal ist dreiseitig vollflächig verglast. Die sog. Rückwand des Saals ist geschlossen und beinhaltet neben technischen Installationen wie Lüftungskanälen eine Schrankwand, die als Stuhllager für den multifunktionalen Saal genutzt werden kann.

 

3.2 Gestaltung

 

Der Anbau orientiert  sich mit  Baukörperform und Material am Bestandsgebäude. Die Fassadengestaltung ist durch gebäudehohe Fensterbänder gekennzeichnet, die ebenfalls wie die Klinkerfassade im Bestand eine vertikale Gliederung der Fassade bewirken. Hierdurch entsteht eine mit dem Bestand (1. Anbau 1980) verwandte, jedoch eigenständige, klare und moderne Gestalt, die die besondere Bedeutung des Rathauses im Ortsmittelpunkt betont.

 

3.3 Flächen

 

Die Bruttogeschossfläche des Anbaus beträgt 1.332 m²  BGF. Die Nettogrundfläche des gesamten Rathauses inkl. Erweiterung und Sitzungssaal beträgt 2.590 m² NGF. Hiervon sollen lt. Mietvertrag  260 m² NGF zzgl. Doppelgarage mit 33 m² als Polizeistation an die GMSH vermietet werden.

 

Die Größe des Sitzungssaals beträgt 141,6 m² und bietet Sitzplätze für 40 Ausschussmitglieder, 8 Sitzplätze für die Ausschuss- und Verwaltungsleitung sowie 34 Sitzplätze für Besucher. Nach derzeitiger Planung sind somit insgesamt 82 Sitzplätze vorgesehen.

Das Foyer ist 58m² groß, sodass in Kombination mit dem Saal Empfänge oder Veranstaltungen  mit bis zu 140 Personen vorstellbar sind. Die verglaste Gebäudefuge dient bei größeren Veranstaltungen als erweitertes Foyer, sodass gemeinsam mit dem Saal im EG eine barrierefreie Multifunktionsfläche von insgesamt 235 m² zur Verfügung steht.

 

 

3.4 Organisation

 

Durch den Erweiterungsbau mit ausgebautem Dachgeschoss ergibt sich die Möglichkeit, die Ämter nach Bedarf auf einer Ebene neu zu organisieren. Dabei wird eine verbesserte Erreichbarkeit einzelner Fachbereiche und gute Orientierung  für die Rathausbesucher  hergestellt. Ebenfalls werden bei der zukünftigen Raumbesetzung interne Zuordnungen der Sachgebiete zur Optimierung der Zusammenarbeit berücksichtigt.

 

Im EG sind somit bürgerintensive Nutzungen vorgesehen, d.h. wie bisher das gesamte Ordnungsamt und ein Teil des Hauptamtes. Im Neubau sind die Polizeistation sowie der Sitzungssaal mit Foyer angeordnet. Die Zentrale wird zum Haupteingang verlegt und der Wartebereich für Besucher erweitert. Dieser Wartebereich ist ebenfalls von der verglasten Geudefuge her barrierefrei erreichbar.

 

Im OG sind im Altbaubereich weiterhin die Verwaltungsleitung und der administrative Bereich des Hauptamtes untergebracht. Auf gleicher Ebene ist in der Erweiterung die Unterbringung der Kämmerei vorgesehen.

 

Im DG kann nunmehr das Bauamt komplett untergebracht werden. Zusätzlich steht ein Raum für die Kämmerei zur Verfügung. Im Bereich der ehemaligen Hausmeisterwohnung ist das Gemeindearchiv, ein Besprechungsraum, ein Aufenthaltsraum für Mitarbeiter sowie Nebenume (WC´ s) vorgesehen.

 

3.5 Brandschutz

 

Der zukünftige Rathauskomplex wird geschossweise in je 3 Nutzungseinheiten je 400 m² zoniert. Hierdurch kann das Rathaus  (gem. LBO) in Gebäudeklasse 4 eingestuft  werden. Innerhalb dieser Nutzungseinheiten bestehen somit geringere brandschutztechnische Anforderungen an Bauteile.

 

Der westliche Teil des vorhandenen Rathauses verfügt nur über einen baulichen Rettungsweg. Der 2. Rettungsweg erfolgt z.Z. über die Drehleiter der Feuerwehr. Auf Basis des Brandschutzkonzeptes vom Ing.-Büros Assmann-Schmidt ist für den gesamten zukünftigen Rathauskomplex ein 2. baulicher Rettungsweg vorgesehen, wodurch die Fluchtsicherheit für Personen deutlich erhöht wird.

Hierzu sind Umbaumaßnahmen im Bereich der WC-Anlagen geplant, sodass über eine zutzliche Raumverbindung auch das Treppenhaus im Neubau unabhängig vom Flur erreicht werden kann. Im Bestand sind zudem diverse brandschutztechnische Ertüchtigungen als gesonderte Baumaßnahme erforderlich.

 

 

 

3.6 Energetische Anforderungen

 

Der gesamte Rathauskomplex muss die Anforderungen der Energieeinsparverordnung EnEV 2009 und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz  EEWärmeG erfüllen. Hierzu wurde eine energetische Bewertung mit Berechnungen der Energiebedarfe für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung von KAplus Ingenieurbüro Vollert für den Neubau und den Bestand erarbeitet.

 

Der zulässige Primärenergiebedarf nach EnEV muss bei öffentlichen Gebäuden in Verbindung mit dem EEWärmeG um 15% unterschritten werden. Bei der vorliegenden Gebäude- und Technikkonzeption wird eine Unterschreitung von 20% erreicht und die im EEWärmeG vorgegebene Vorbildfunktion öffentlicher Gebäude erfüllt.

 

 

Das EEWärmeG wird durch folgende Maßnahmen erfüllt:

 

-          Verbesserte Dämmung

-          Nutzung der Abwärme durch Wärmerückgewinnung

-          Einsatz eines Blockheizkraftwerks BHKW in der Heizzentrale

Um den sommerlichen Wärmeschutz zu gewährleisten müssen der Saal und die Büroräume auf der West- und Ostseite mit einer windstabilen außenliegenden Verschattung ausgestattet werden. Für den Saal wird ebenfalls die Möglichkeit der Nachtauskühlung über Oberlichtfenster angesetzt.

 

 

 

3.7 Gebäudetechnik

 

Die technische Gebäudeausstattung wurde auf Basis der energetischen Bewertung des Geudes konzipiert. Wesentlicher Bestandteil des Energiekonzeptes ist eine nach heutigen Standards sehr gut wärmegedämmte Gebäudehülle. Dennoch ist im Bereich der Haustechnik eine umfangreiche und energieeffiziente Anlagentechnik erforderlich, um das Gebäude nutzbar zu machen. Hierzu gehören u.a.

 

 

-          im Bereich der Wärmeerzeugung ein Brennwertkessel (115  kW) kombiniert mit einem kleinen BHKW (thermische Leistung 15,5 kW) mit 5 KW Eigenstromproduktion

-          eine Fußbodenheizung im gesamten Neubaubereich

-          4 Lüftungsanlagen mit  hochwertiger Wärmerückgewinnung (Wirkungsgrad 70%) für die Bereiche Polizei, Saal, Sanitäranlagen und Archiv

-          eine lteversorgung für den Saal, sodass eine Maximaltemperatur von ca. 24°C bei sommerlichen Außentemperaturen gehalten werden kann

-          eine Warmwasserversorgung r die Duschen der Polizei über Warmwasserspeicher,

der durch die Abwärme des BHKW geladen wird

-          eine dezentrale elektrische Warmwasserversorgung für untergeordnete Zapfstellen

-          der Umbau der vorhandenen Hausanschlüsse, die im Bereich des Baufeldes liegen

 

Die geplanten Elektroinstallationen umfassen neben der Grundausstattung im Besonderen

 

 

-          eine bedarfsorientierte und tageslichtabhängige automatische Lichtsteuerung in Fluren und Treppenräumen.

-          eine Sicherheitsbeleuchtung im Zuge von Flucht- und Rettungswegen (LED)

-          eine regelbare Beleuchtung im Sitzungssaal und Foyer für unterschiedliche Ausleuchtungsanforderungen wie Konferenzbetrieb, Sitzungen und festliche Veranstaltungen

-          eine Lautsprecheranlage (ELA) mit Einspielmöglichkeiten von Signalen wie Mikrofon, CD-DVD, Tape, Laptop

-          eine Motorgesteuerte Leinwand und ein Deckenprojektor

 

4.0 Kosten

 

Die reinen Baukosten Kostengruppe 300 Baukonstruktion plus KG 400 Haustechnik haben sich gegenüber der letzten Kostenschätzung auf Basis des Vorentwurfs um 4,1 % erhöht und betragen 2.120.442 € brutto (s. Anlage 4.1). Der Anstieg resultiert aus den erhöhten energetischen und gesetzlichen Anforderungen an die Gebäudetechnik, aus den im Bestand erforderlichen Änderungen der Leitungswege und erhöhten baukonstruktiven Anforderungen an das Kellergeschoss (wasserundurchlässigen Stahlbeton, „weiße Wanne“) auf Grundlage des Baugrundgutachtens.

 

Unter Berücksichtigung der weiteren Kostengruppen nach DIN 276 (KG 100-700) betragen die Gesamtkosten inkl. der Honorare 2.553.667 € brutto gemäß Aufstellung des Architekturbüros Schnittger vom 25.07.2012 .

 

Der bisher vorgesehene Haushaltansatz sollte dementsprechend angepasst werden.

Auf Basis des Wärmelieferungsvertrags  zwischen der Gemeinde und der GKD soll die gesamte Wärmeerzeugung durch die GKD realisiert und betrieben werden. Die hierfür erforderlichen Investitionskosten i.H.v. ca. 67.000 € brutto sollen durch die GKD getragen werden.

 

Im Zuge der Planungen wurden Einsparmöglichkeiten untersucht und teilweise schon vorgenommen (z.B. Entfall des Gründaches auf dem Foyer). Weitere wirkungsvolle, bzw. sinnvolle Einsparmöglichkeiten sind bei Beibehaltung der angestrebten Gebäudegröße, Nutzung und der notwendigen technischen Gebäudeausrüstung (insbesondere Kühlung des Saals) nicht erkennbar.

 

Ausstattung wie Mobiliar oder Einbauschränke sind im Budget nicht enthalten.

 

Unabhängig vom Rathausanbau sind im Bestand bereits jetzt brandschutztechnische Maßnahmen notwendig, die gemeinsam mit den geplanten Umbauten nach Kostenberechnung des Büros Schnittger vom 02.08.2012 insgesamt ca. 393.000 € brutto betragen, verteilt auf die Haushaltsjahre 2013 und 2014.

Hiervon sind bereits 200.000 € in der Haushaltsplanung für 2013 berücksichtigt.r das Haushaltsjahr 2013 sind zusätzliche Mittel in Höhe von 100.000,-€ einzuplanen. Im Haushaltsjahr 2014 sind 100.000,-€ im Finanzplan vorzusehen.

 

 

aufgestellt: i.A. Middeler

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der vorgestellten Entwurfsplanung für den Anbau und r die im Bestand erforderlichen Umbauten wird zugestimmt. Die Bereitstellung der Haushaltsmittel ist anzupassen.

 

  1. Der Bauantrag ist auf Basis der vorgestellten Planung beim Kreis einzureichen.

 

  1. Die vorgestellten Umbaumaßnahmen im Bestand sollen umgesetzt werden.

Die erforderlichen zusätzlichen Mittel sind für die Haushaltsjahre 2013 und 2014 einzuplanen.

 

  1. Die weiteren Detailplanungen sind im Fachausschuss (UBPöS) zu behandeln.

Finanzielle Auswirkungen:

 

r die Errichtung des vorgestellten Erweiterungsbaus entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

2.553.667

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen teilweise zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: 111020.091020.1101

 

Bislang wurden in 2011 und 2012 insgesamt 430.000 € bereitgestellt.

Hiervon sind bislang 124.856,10 r Planungsaufträge verfügt.

r das HH-Jahr 2013 sind 1.900.000 € als VE eingestellt.

r das HH-Jahr 2014 sind 170.000 € im Finanzplan vorgesehen.

Dieser Betrag ist um 100.000 € zu erhöhen, sodass für den Erweiterungsbau

insgesamt ein Budget von 2,6 Mio € zur Verfügung steht.

 

 

 

Noch erforderliche Mittel sind im Haushalt 2013 und 2014 bereitzustellen.

 

Deckungsvorschlag:

 


Anlagen:

 

  1. Architektenpläne

 

1.1  Dachaufsicht / Lageplan

1.2  Ansicht Ost

1.3  Ansicht Nord

1.4  Ansicht West

1.5  Grundriss UG

1.6  Grundriss EG

1.7  Grundriss OG

1.8  Grundriss DG

1.9  Schnitt 1

1.10          Schnitt 2

 

  1. Übersichtspläne Raumnutzung Verwaltung

 

2.1  Grundriss UG

2.2  Grundriss EG

2.3  Grundriss OG

2.4  Grundriss DG

 

 

  1. Energieausweis Ing.- Büro Vollert

 

3.1  Energieausweis S. 2 Gesamtenergieeffizienz

3.2  Energieausweis Aushang, Aufteilung Energiebedarf

 

 

  1. Kostenübersicht Neubau Architekturbüro Schnittger

 

4.1 Kostenübersicht vom 25.07.2012

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich A1_1_Dachdraufsicht (149 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich A1-2_323-200-02 Ansicht von Osten (80 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich A1_3_323-100-02 Ansicht von Norden (94 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich A1_4_323-300-03 Ansicht von Westen (79 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich A1_5_322-100-01 Grundriss KG (252 KB)    
Anlage 6 6 öffentlich A1-6_322-200-03 Grundriss EG (336 KB)    
Anlage 7 7 öffentlich A1-7_322-300-02 Grundriss 1 OG (291 KB)    
Anlage 8 8 öffentlich A1-8_322-400-02 Grundriss DG (313 KB)    
Anlage 9 9 öffentlich A1_9_324-300-01 Schnitt C-C (301 KB)    
Anlage 10 10 öffentlich A1_10_324-100-01 Schnitt A-A (384 KB)    
Anlage 11 11 öffentlich A2_1_12-08-03_nutzung_UG (349 KB)    
Anlage 12 12 öffentlich A2_2_12-08-03_nutzung_EG (534 KB)    
Anlage 13 13 öffentlich A2_3_12-08-03_nutzung_OG (452 KB)    
Anlage 14 14 öffentlich A2_4_12-08-03_nutzung_DG (297 KB)    
Anlage 15 15 öffentlich A3_1_energieausweis_S_2 (469 KB)    
Anlage 16 16 öffentlich A3_2_energieausweis_aushang (342 KB)    
Anlage 17 17 öffentlich A4_1_120802ro Kostenverfolgung-Neubau (25 KB)