Vorlage - V12/922/BA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Die Belange der Behinderten werden im Rahmen des Aufstellungsverfahrens behandelt.
Begründung:
Mit dem Bebauungsplan Nr. 34 sollen die planungsrechtlichen Grundlagen zur Errichtung eines Garten- und Landschaftsbaubetriebes geschaffen werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes gliedert sich in zwei Teilbereiche und ist im anliegenden Katasterplan dargestellt (s. Anlage1).
Der Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit wurde in der Sitzung am 19.06.2012 über einen entsprechenden Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes informiert und hat aufgrund der Tatsache, dass es sich um ein gewerbliches Unternehmen handelt der Eilbedürftigkeit zugestimmt. Desweiteren befindet sich in diesem Zusammenhang eine Flächennutzungsplanänderung in der Aufstellung, die allerdings an die aktuellen städtebaulichen Zielvorstellungen anzupassen ist.
Die konfliktträchtigen betrieblichen Aktivitäten sollen zeitnah aus der Ortsmitte (Teilbereich 2) von der unmittelbaren Nachbarschaft zu Wohnbebauung in den Randbereich des Dorfes verlegt werden (Teilbereich 1).
In der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes ist der zu überplanende Teilbereich 1 als „Fläche für die Landwirtschaft“ und der Teilbereich 2 als „Gemischte Baufläche“ dargestellt (s. Anlage 2).
Der zu überplanende „Teilbereich 1“ befindet sich außerhalb, der „Teilbereich 2“ innerhalb des Geltungsbereiches der 1. Änderung der Abrundungssatzung für die Dorfschaft Dissau .
Voraussetzung für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist, dass der Antragsteller die Kosten trägt. Die Kostenübernahmevereinbarung ist noch nicht rechtswirksam geschlossen, deshalb wurde die Beschlussempfehlung mit einer entsprechenden Voraussetzung versehen.
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss empfiehlt / Die Gemeindevertretung beschließt:
„1. In der Dorfschaft Dissau für ein Gebiet am südwestlichen Ortsrand, westlich der K 37 (Straße "Am Dorfteich") bzw. südlich und westlich des bestehenden Feuerwehrgerätehauses (Teil 1) und ein Gebiet am östlichen Ortsrand, zwischen der K 52 (Straße "Dissauer Dorfstraße") und der Curauer Straße; Flurstücke 31/1 und 31/2 (Teil 2) wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 34 zur Ermöglichung eines Garten-/Landschaftsbaubetriebes im Dorfrandbereich beschlossen.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen, sobald die Finanzierung der Kosten für die Planung gesichert ist.“
Anlagen
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | B-Plan 34 (1401 KB) |