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Vorlage - V12/942/HA  

Betreff: Änderung des Gesellschaftsvertrages der Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH; hier: Vertrieb von Strom
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Winfried Dietrich/Axel Kerbstadt
Federführend:Haupt- und Sozialamt   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
03.09.2012 
29. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Ohne Relevanz

 

 

 

 

Begründung:

 

Seit dem 17. Oktober 2010 ist die Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH Stromnetzkonzessionär im Gemeindegebiet Stockelsdorf. Die Übernahmeverhandlungen mit der Schleswig-Holstein Netz AG müssen jedoch als gescheitert betrachtet werden. Die Differenzen zwischen gefordertem und angemessenem Kaufpreis und zwischen der notwendigen Höhe der Erlöbertragung und der angebotenen Erbertragung sind exorbitant hoch. Aus diesem Grund wird nun hinsichtlich der Stromnetzübernahme der Klageweg beschritten.

 

Die zusätzlich geplante Geschäftserweiterung mit dem Aufbau eines Stromvertriebes kann unabhängig von der Netzübertragung eingeleitet werden. Der offizielle Starttermin des Stromvertriebes soll der 1. Januar 2013 sein. Das Investitionsvolumen im Startjahr beläuft sich nach derzeitigem Kenntnisstand auf rund 63.000 €. Grundsätzlich sind für Vertriebsaktivitäten nur geringfügige Investitionen in die Geschäftsausstattung und Software notwendig. Die operativen Arbeiten sollen nach erfolgtem Genehmigungsszenario im laufenden Geschäftsjahr 2012 beginnen. Es ist angedacht, in diesem Jahr rund 100 Kunden zu akquirieren, einschl. eigener Abnahmestellen, um die Prozessabläufe durchzutesten. In der Anfangszeit wird im Wesentlichen mit einem Standardprodukt aus Arbeits- und Grundpreis operiert. Eine Mitarbeiterin wurde bereits am 01.04.2012 für den Vertriebsbereich eingestellt. Hinsichtlich der geplanten Marketingmaßnahmen ist in der ersten Phase eine Direktmailling-Aktion angedacht. In dieser Phase werden ausschließlich die uns bekannten Interessenten angesprochen. Erst in einer späteren Phase sind umfangreiche öffentliche Werbemaßnahmen angedacht, um ein hoffentlich breites Interesse der Stockelsdorfer Bürger auch in einem angemessenen Zeitraum abwickeln zu können. Mit dem angebotenen gesamten Versorgungspaket ist es für die Gemeindewerke Stockelsdorf dann möglich, alle Leistungen eines Stadtwerkes aus einer Hand anzubieten und damit auch langfristig die Kundenbindung zu festigen.

 

Die Preisbildung des Vertriebes wird sich nicht an den Dumpingangeboten einzelner Konkurrenten orientieren. Insgesamt soll auch die Stromsparte nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten betrieben werden. Nicht kostendeckende Preise mit dem ausschließlichen Ziel der Kundengewinnung sind nicht Zweck der Geschäftspolitik der Gemeindewerke Stockelsdorf.

 

Ein Businessplan zur Sparte Strom ist von der GWS erarbeitet worden und kann im Rathaus bzw. bei der GWS von den Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern eingesehen werden.

Derzeit laufen Gespräche über die Abwicklung des Stromeinkaufes bei der Energieeinkaufs- und Service GmbH, Henstedt-Ulzburg. Die Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH ist seit 1999 an dieser Gesellschaft beteiligt. Seit rund 6 Jahren beschaffen die Gemeindewerke über diese Gesellschaft die notwendigen Gasmengen.

 

Der Aufsichtsrat hat der Gesellschafterversammlung und der Gemeindevertretung in seiner Sitzung am 02.05.2012 empfohlen, in § 2 des Gesellschaftsvertrages der Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH  den Gegenstand des Unternehmens um die Versorgung mit Strom zu erweitern.

 

Formal, nach den Regelungen des Gesellschaftsvertrages, obliegt die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Gesellschafterversammlung. Da dieser Vorgang aber als wichtige Angelegenheit einzustufen ist, ist eine zusätzliche Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung notwendig.

 

Der Vorgang ist der Kommunalaufsicht angezeigt worden. Die Stellungnahme ist als Anlage beigefügt.

 

Aufgrund der geänderten Gemeindeordnung (§ 108 GO) ist der Vorgang nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung nochmals der Kommunalaufsicht anzuzeigen. Die Entscheidung der Gemeinde wird wirksam, wenn die Kommunalaufsicht nicht innerhalb von sechs Wochen nach Eingang dieser zweiten Anzeige wegen Verletzung von Rechtsvorschriften widerspricht.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Gesellschafterversammlung der Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH wird empfohlen, der Änderung des § 2 des Gesellschaftsvertrages der Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH gemäß Anlage 2 zuzustimmen.


Anlage/n:

 

1)      Verfügung der Kommunalaufsicht vom 03.08.2012

2)      § 2 des Gesellschaftsvertrages der Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Kommunalaufsicht - Verfügung zur Versorgung mit Strom (1232 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Gesellschaftsvertrag GWS - Versorgung mit Strom (222 KB)