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Vorlage - V12/945/HA  

Betreff: Erlass der IV. Nachtragssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Stockelsdorf
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Axel Kerbstadt
Federführend:Haupt- und Sozialamt   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Stockelsdorf Vorberatung
03.09.2012 
29. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

 

Ohne Relevanz

 

 

 

Begründung:

 

Aufgrund der am 13.04.2012 in Kraft getretenen Änderungen der Gemeindeordnung (GO) und aktueller Rechtsprechung ist die Hauptsatzung anzupassen:

 

1)      Die Ausschüsse tagen grundsätzlich öffentlich. Ein genereller Ausschluss der Öffentlichkeit durch Hauptsatzungsregelung, wie in der derzeit gültigen Fassung in § 6 Abs. 3 z. B. für  Personalangelegenheiten oder Projekt- und Investorenplanung enthalten,  ist nicht mehr zulässig. Dies kann lediglich per Einzelbeschluss erfolgen und auch nur dann, wenn überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner es erfordern.

2)      Gemäß Hauptsatzung erfolgen Veröffentlichungen der Gemeinde Stockelsdorf im Internet. In einem Urteil vom Mai d. J. hat das OVG Lüneburg festgestellt, dass eine alleinige Bekanntmachung im Internet den Vorschriften des BauGB nicht genügt. Vielmehr dürfen elektronische Informationstechnologien nur ergänzend genutzt werden. Es handelt sich hierbei um eine Einzelfallentscheidung in einem Eilverfahren und es ist keineswegs sicher, wie das OVG Schleswig sich hierzu positionieren wird. Gleichwohl sollten aus Gründen der Rechtssicherheit Veröffentlichungen zur Bauleitplanung ab sofort generell durch Bekanntmachung in der Tageszeitung und nur ernzend als zusätzlicher Bürgerservice  im Internet erfolgen.

 

Die Gemeinden sind durch die neue GO verpflichtet worden, innerhalb eines Jahres, also bis zum 12.04.2013 Satzungen zur Regelung der Informations- und Beteiligungsrechts zu erlassen. Aktuell werden hierfür Mustertexte vom Schleswig-Holsteinischen Gemeindetag entwickelt. Da diese Texte noch nicht vorliegen bleibt § 11 der Hauptsatzung (Einwohnerversammlung) vorerst unverändert. Diese Vorschrift wird dann ggf. im Rahmen einer V. Änderungssatzung anzupassen bzw. zu streichen sein.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die IV. Nachtragssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Stockelsdorf wird gemäß beiliegendem Entwurf beschlossen.


Anlage/n:

IV. Nachtragssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Stockelsdorf (Entwurf)

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Hauptsatzung IV Nachtrag Stand 05-08-12 (12 KB)