Vorlage - V12/951/HA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
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Begründung:
Die Gemeindevertretung wählt gem. § 46 Abs. 5 GO die Vorsitzenden und die
stellvertretenden Vorsitzenden der ständigen Ausschüsse.
Das Vorschlagsrecht steht den Fraktionen zu.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung fasst den Beschluss:
„Es werden folgende Vorsitzende und stellvertr. Vorsitzende gewählt:
1. Hauptausschuss
Vorsitzende/r | Stellvertreter/in |
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2. Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planen und öffentliche Sicherheit
Vorsitzende/r | Stellvertreter/in |
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3. Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Schule und Kultur
Vorsitzende/r | Stellvertreter/in |
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