Vorlage - V12/952/HA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
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Begründung:
Gem. § 6 Abs. 4 der Hauptsatzung kann die Gemeindevertretung, soweit gesetzlich nichts anders bestimmt ist, für jeden Ausschuss auf Vorschlag der Fraktionen bis zu 4 stellvertretende Ausschussmitglieder (davon bis zu 2 Bürger/innen, die der Gemeindevertretung angehören können) je Fraktion wählen. Die Stellvertretenden vertreten die Ausschussmitglieder, wenn diese verhindert sind, in der Reihenfolge, in der sie gewählt sind.
Auch die Vertreter können auf Verlangen der Fraktion nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden (§ 46 Abs. 1, Satz 3 GO).
Beschlussvorschlag:
„Die Gemeindevertretung wird gebeten, entsprechend den Vorschlägen der Fraktionen für jede Fraktion je Ausschuss bis zu 4 stellvertretende Ausschussmitglieder (davon bis zu 2 Bürger/innen, die der Gemeindevertretung angehören können), zu wählen.“