Seiteninhalt

Vorlage - V13/124/OA  

Betreff: Wahl eines Ausschusses zur Vorprüfung der Gültigkeit der Gemeindewahl am 26.05.2013
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Henk, MichaelWahl eines Ausschusses zur Vorprüfung
Federführend:Ordnungsamt   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
13.06.2013 
1. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Nicht relevant

 

 

 

 

Begründung:

 

Gem. § 39 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) in der Fassung vom 22.03.2012 in Verbindung mit § 66 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung (GKWO) in der Fassung vom 29.05.2012 hat die neue Gemeindevertretung in ihrer ersten Sitzung einen Ausschuss (Wahlprüfungsausschuss) zu wählen, der die Einsprüche gegen die Wahl sowie die Gültigkeit der Wahl von Amts wegen vor zu prüfen hat.

 

Der Wahlprüfungsausschuss macht der Vertretung einen Vorschlag über den von ihr im Wahlprüfungsverfahren zu fassenden Beschluss. Die Gemeindevertretung soll ihre Entscheidung unverzüglich, möglichst bereits in der zweiten Sitzung, treffen.

 

Da gem. § 71 GKWO die gewählten Gemeindevertreter stimmberechtigt sind, ist es unerheblich, wenn der Ausschuss aus der Mitte der Gemeindevertretung gewählt wird.

 

Die Anzahl der Mitglieder im Wahlprüfungsausschuss ist weder im GKWG noch in der GKWO vorgeschrieben. Der Wahlprüfungsausschuss für die Gemeindewahl am 25.05.2008 bestand aus 5 Mitgliedern; daher wird vorgeschlagen für den Wahlprüfungsausschuss  für die Gemeindewahl am 26.05.2013 ebenfalls 5 Mitglieder zu wählen.


Beschlussvorschlag:

 

In den Wahlprüfungsausschuss zur Vorprüfung der Gültigkeit der Gemeindewahl am 26.05.2013 werden folgende Mitglieder gewählt:

 

 

1.)   

 

2.)   

 

3.)   

 

4.)   

 

5.)   


Finanzielle Auswirkungen:

 

keine