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Vorlage - V13/126/BA  

Betreff: Aufstellung der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- für das Gebiet nordöstlich des Bohnrader Weges, südöstlich der L184
- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss und Benachrichtigung der Behörden -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Westphal, Petra
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
13.06.2013 
1. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Die Belange der Behinderten werden im Rahmen des Aufstellungsverfahrens behandelt.

 

 

 

Begründung:

 

Der betreffende Bereich der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes - Neuaufstellung - ist Bestandteil des Geltungsbereiches des sich in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 66. Gemäß Beschluss des Hauptausschusses vom 07.05.2012 ist in dessen nordwestlichen Geltungsbereich ein Feuerwehrstandort einzuplanen. Für diesen Bereich ist deshalb eine entsprechende Flächennutzungsplanänderung erforderlich. Aufgrund des fortgeschrittenen Verfahrenstandes des Bebauungsplanes soll in Abstimmung mit dem Fachausschuss auf eine Vorberatung im Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit verzichtet werden. Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- soll in der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung am 13.06.2013 gefasst werden, damit dann parallel die Verfahren für die FNP-Änderung und die B-Planaufstellung durchgehrt werden können.

 

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird in der Zeit vom 06.06.13 bis 12.06.13 durchgeführt. Die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurde eingeleitet.

Die Abwägungstabelle (Anlage 1) zu vorliegenden Stellungnahmen wird nachgereicht (evtl. auch als Tischvorlage). Die endgültige Abwägung erfolgt im Rahmen des abschließenden Beschlusses.

 

Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss kann gefasst werden.

 

 

 

 

 

 

 

 


 

Beschlussvorschlag:

 

1. Über die zu der Beteiligung der Öffentlichkeit/der Behörden eingegangenen Stellungnahmen wird wie folgt entschieden: s. Anlage 1

 

Eine endgültige Abwägung über diese Eingaben ist im Rahmen des abschließenden Beschlusses vorzunehmen.

 

2. Der Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes - Neuaufstellung - für das Gebiet nordöstlich des Bohnrader Weges, süstlich der L184 und die Begründung dazu werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

3. Der Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes - Neuaufstellung -  und die Begründung dazu sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden sind über die Auslegung zu benachrichtigen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, dass gem. § 3 Abs. 2 Satz 2, 2. Halbsatz BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können und dass bei Aufstellung des vorgenannten Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

 

 

 


Anlagen

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 16. F-Plan-Änderung Plan_2013-04-08 (2398 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich 16-F-Plan Änd_Begründung 2013-04-08 (224 KB)