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Vorlage - V13/128/HA  

Betreff: Wahl der Bürgervorsteherin/des Bürgervorstehers und ihrer/seiner Stellvertreter/innen
- Wahl und Verpflichtung der Bürgervorsteherin/des Bürgervorstehers unter Leitung des
ältesten Mitglieds der Gemeindevertretung
- Wahl der/des ersten und zweiten Stellvertreterin/Stellvertreters der/des Bürgervor-
steherin/Bürgervorstehers
und Verpflichtung unter Leitung der/des neuen Bürgervorsteherin/Bürgervorstehers
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Haupt- und Sozialamt   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
13.06.2013 
1. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

-

 

 

Begründung:

 

Gem. § 33 Abs. 1 Gemeindeordnung (GO) wählt die Gemeindevertretung unter Leitung

des ältesten Mitglieds aus ihrer Mitte die Bürgervorsteherin bzw. den Bürgervorsteher.

 

Es sind folgende Wahlverfahren möglich:

 

1.      Meiststimmenverfahren (§ 33 Abs. 1 i.V. mit § 40 Abs. 3 GO)

 

2.      auf Verlangen einer Fraktion nach gebundenem Vorschlagsrecht

( § 33 Abs. 2 i.V. mit § 39 Abs. 1 GO)

 

 

Gem. § 33 Abs. 5 GO wird die/ der neugewählte Bürgervorsteher/in vom ältesten Mitglied

der Gemeindevertretung durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer/seiner

Obliegenheiten verpflichtet und in ihre/ seine Tätigkeit eingeführt.

 

Gem. § 33 Abs. 1 GO wählt die Gemeindevertretung unter der Leitung der/des neugewählten

Bürgervorsteherin/ Bürgervorstehers deren/dessen erste/n und zweite/n Stellvertreter/in.

 

Nach § 33 Abs. 5 GO werden die beiden soeben gewählten Stellvertreterinnen/ Stellvertreter

von der Bürgervorsteherin/dem Bürgervorsteher auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer

Obliegenheiten verpflichtet und in ihre Tätigkeit eingeführt.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

1. Frau/Herr............................................wird zur Bürgervorsteherin/

       zum Bürgervorsteher gewählt.

 

 

2. Frau/Herr............................................wird zur/zum ersten Stellvertreter/in

    der Bürgervorsteherin/des Bürgervorstehers gewählt.

 

 

3. Frau/Herr............................................wird zur/zum zweiten Stellvertreter/in

    der Bürgervorsteherin/des Bürgervorstehers gewählt.

 

 

 

 


Anlage/n: