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Vorlage - V13/129/HA  

Betreff: Verpflichtung der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter sowie Einführung in ihre Tätigkeit
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Haupt- und Sozialamt   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
13.06.2013 
1. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

-

 

 

Begründung:

 

Gemäß § 33 Abs. 5 der Gemeindeordnung werden die Gemeindevertreterinnen und

Gemeindevertreter von der Bürgervorsteherin/dem Bürgervorsteher durch Handschlag

auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet und in ihre Tätigkeit

eingeführt.


 

 


Anlage/n: