Vorlage - V13/130/HA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Begründung:
Gemäß § 57 e GO wählt die Gemeindevertretung aus ihrer Mitte für die Dauer der
Wahlzeit eine/n erste/n und eine/n zweite/n Stellvertreter/in der Bürgermeisterin.
Die Gemeindevertretung kann eine/n dritte/n Stellvertreter/in wählen.
Die Stellvertretenden vertreten die Bürgermeisterin im Falle ihrer Verhinderung
in der Reihenfolge ihrer Wahl.
Die Stellvertreter/innen dürfen mit der Bürgermeisterin nicht der Weise des
§ 22 Abs. 4 GO verbunden sein. Entsteht ein Behinderungsgrund während der Amtszeit,
scheidet die Stellvertreterin oder der Stellvertreter aus.
Es sind folgende Wahlverfahren möglich:
1. Meiststimmenverfahren ( § 40 Abs. 3 GO)
2. oder auf Verlangen einer Fraktion nach gebundenem
Vorschlagsrecht ( § 57 e Abs. 1 i.V. mit § 33 Abs. 2 GO).
Die Stellvertreter/innen der Bürgermeisterin werden gem. § 57 e Abs. 3 GO für die Dauer
ihrer Wahlzeit zu Ehrenbeamtinnen/Ehrenbeamten ernannt. Sie leisten vor der/ dem
Bürgervorsteher/in nach § 74 LBG i.V. mit § 58 GO folgenden Diensteid:
" Ich schwöre, Verfassung und Gesetze zu beachten und meine
Amtspflichten treu und gewissenhaft zu erfüllen, - so wahr mir Gott helfe." *)
(*) Der Eid kann auch ohne die Worte "so wahr mir Gott helfe" geleistet werden.)
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt:
„ 1. Frau/Herr............................................wird zur/ zum ersten Stellvertreter/in
der Bürgermeisterin der Gemeinde Stockelsdorf gewählt.
2. Frau/Herr............................................wird zur/zum zweiten Stellvertreter/in
der Bürgermeisterin der Gemeinde Stockelsdorf gewählt.
3. Frau/Herr............................................wird zur/zum dritten Stellvertreter/in
der Bürgermeisterin der Gemeinde Stockelsdorf gewählt.“
Anlage/n: