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Vorlage - V13/134/HA  

Betreff: Wahl der stellvertretenden Ausschussmitglieder
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Haupt- und Sozialamt   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
13.06.2013 
1. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

-

 

Begründung:

 

Gem. § 6 Abs. 4 der Hauptsatzung kann die Gemeindevertretung, soweit gesetzlich

nicht anders bestimmt ist, für jeden Ausschuss auf Vorschlag der Fraktionen bis zu

4 stellvertretende Ausschussmitglieder (davon bis zu 2 Bürger/innen, die der Gemeinde-

vertretung angehören können) je Fraktion wählen. Die Stellvertretenden vertreten die

Ausschussmitglieder, wenn diese verhindert sind, in der Reihenfolge, in der sie

gewählt sind.

 

Auch die Vertreter können auf Verlangen der Fraktion nach den Grundsätzen der

Verhältniswahl gewählt werden (§ 46 Abs. 1, Satz 3 GO).

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung wird gebeten, entsprechend den Vorschlägen der

Fraktionen für jede Fraktion je Ausschuss bis zu 4 stellvertretende Aus-

schussmitglieder (davon bis zu 2 Bürger/innen, die der Gemeindevertretung

angehören können), zu wählen.“

 

 


Anlage/n: