Vorlage - V13/134/HA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
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Begründung:
Gem. § 6 Abs. 4 der Hauptsatzung kann die Gemeindevertretung, soweit gesetzlich
nicht anders bestimmt ist, für jeden Ausschuss auf Vorschlag der Fraktionen bis zu
4 stellvertretende Ausschussmitglieder (davon bis zu 2 Bürger/innen, die der Gemeinde-
vertretung angehören können) je Fraktion wählen. Die Stellvertretenden vertreten die
Ausschussmitglieder, wenn diese verhindert sind, in der Reihenfolge, in der sie
gewählt sind.
Auch die Vertreter können auf Verlangen der Fraktion nach den Grundsätzen der
Verhältniswahl gewählt werden (§ 46 Abs. 1, Satz 3 GO).
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung wird gebeten, entsprechend den Vorschlägen der
Fraktionen für jede Fraktion je Ausschuss bis zu 4 stellvertretende Aus-
schussmitglieder (davon bis zu 2 Bürger/innen, die der Gemeindevertretung
angehören können), zu wählen.“
Anlage/n: