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Vorlage - V13/136/HA  

Betreff: Wahl der Mitglieder des Schulleiterwahlausschusses
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Haupt- und Sozialamt   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
13.06.2013 
1. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

-

 

Begründung:

 

Es wird gebeten, 10 Mitglieder in den Schulleiterwahlausschuss, darunter

6 GemeindevertreterInnen und bis zu 4 BürgerInnen, die der Gemeindevertretung

angehören können, als Mitglieder des Schulleiterwahlausschusses zu wählen.

 

 

Gem. § 38 Abs. 4 des Schl.-H. Schulgesetzes vom 24.01.2007 kann die Gemeindevertretung die Mitglieder in den Schulleiterwahlausschuss für die Dauer der Wahlperiode der Vertretungskörperschaft wählen. In diesem Fall sind zusammen mit den Mitgliedern die StellvertreterInnen zu wählen. Analog zu den Zusammensetzungen der ständigen Ausschüsse wird folgende Zusammensetzung vorgeschlagen:

 

Mind. 6 GemeindevertreterInnen und bis zu 4 BürgerInnen, die der Gemeindevertretung angehören können.

 

Durch die Wahl eines permanenten Ausschusseswird die Gemeindevertretung von Wahlvorgängen für jeden Einzelfall entlastet.

 

Im Umkehrschluss zum § 46 (4) GO wird die/der Vorsitzende und deren/dessen Stellvertreterin/Stellvertreter eines nicht ständigen Ausschusses von diesem selbst gewählt.

 

Der Schulträger entsendet 10 Mitglieder, diese dürfen nicht Lehrkräfte oder Mitglieder des Schulelternbeirats der betroffenen Schule sein. Die Schule entsendet 10 Mitglieder, und zwar je 5 VertreterInnen der Lehrkräfte und der Eltern. Dabei soll sichergestellt werden, dass mindestens 40% der Mitglieder Frauen sind (§ 38 Abs. 1 SchulG).

 

Grundsätzlich richtet sich das Wahlverfahren nach den kommunalverfassungsrechtlichen Bestimmungen. Gem. § 38 (3) SchulG kann jede Fraktion verlangen, dass die Mitglieder im Schulleiterwahlausschuss durch Verhältniswahl gewählt werden

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

In den Schulleiterwahlausschuss sind folgende Mitglieder gewählt:

 

 

Mitglieder

 

1.

 

2.

 

3.

 

4.

 

5.

 

6.

 

7.

 

8.

 

9.

 

10.

 


Anlage/n: