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Vorlage - V13/137/HA  

Betreff: Wahl der stellvertretenden Mitglieder des Schulleiterwahlausschusses
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Haupt- und Sozialamt   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
13.06.2013 
1. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

-

 

Begründung:

 

Es wird gebeten, entsprechend den Vorschlägen der Fraktionen für jede Fraktion bis

zu 4 stellvertretende Ausschussmitglieder ( davon bis zu 2 BürgerInnen, die der

Gemeindevertretung angehören können) zu wählen.

 

Die stellvertretenden Ausschussmitglieder des Schulleiterwahlausschusses ( nicht ständiger Ausschuss) werden analog der Bestimmungen § 46 (3) GO i.V,m. § 6 (4) der Hauptsatzung der Gemeinde Stockelsdorf gewählt.

 

Gem. § 6 Abs. 4 der Hauptsatzung kann die Gemeindevertretung soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, für jeden Ausschuss auf Vorschlag der Fraktionen bis zu 4 stellvertretende Ausschussmitglieder (davon bis zu 2 BürgerInnen, die der Gemeindevertretung angehören können) je Fraktion wählen. Die Stellvertretenden vertreten die Ausschussmitglieder, wenn diese verhindert sind, in der Reihenfolge, in der sie gewählt sind. Auch hierbei ist zu beachten, dass sichergestellt ist, dass insgesamt mindestens 40% der stellvertretenden    Mitglieder Frauen sind.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Es sind folgende stellvertretende Mitglieder in den Schulleiterwahlausschuss

gewählt:

 

 

 

1.

 

2.

 

3.

 

4.

 

5.

 

6.

 

7.

 

8.

 

9.

 

10.

 


Anlage/n: