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Vorlage - V13/139/HA  

Betreff: Entsendung der Mitglieder und Ihrer StellvertreterInnen in den Schleswig- Holsteinischen Gemeindetag-
Kreisverband Ostholstein
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Haupt- und Sozialamt   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
13.06.2013 
1. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

-

 

Begründung:

 

Nach der Satzung des Schleswig- Holsteinischen Gemeindetags Kreisverband Ostholstein ist die Amtsdauer der Organe (Mitgliederversammlung, Vorstand) des Kreisverbands gleich- lautend mit der der Gemeindevertretung.

 

Die Anzahl der Mitglieder ergibt sich aus § 5 Abs. 2 der Satzung des Kreisverbands Ostholstein des Schleswig- Holsteinischen Gemeindetags.

 

Entsprechend der bisherigen Praxis sind neben der/dem Bürgervorsteher/in und der/dem Bürgermeister/in demnach 7 weitere Mitglieder als VertreterInnen für die Mitgliederversammlung des Kreises zu entsenden.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

Neben der/dem Bürgervorsteher/in und der/dem Bürgermeister/in werden

folgende weitere 7 Mitglieder sowie deren/dessen Stellvertreter/in mit

Stimmrecht in die Mitgliederversammlung des Schleswig- Holsteinischen

Gemeindetags- Kreisverband Schleswig- Holstein entsandt:

 

                                         

Mitglieder

Stellvertreterin/Stellvertreter

 

1.

 

 

2.

 

 

3.

 

 

4.

 

 

5.

 

 

6.

 

 

7.

 

 


Anlage/n: