Vorlage - V13/139/HA
|
|
Aussage zur Barrierefreiheit:
-
Begründung:
Nach der Satzung des Schleswig- Holsteinischen Gemeindetags – Kreisverband Ostholstein ist die Amtsdauer der Organe (Mitgliederversammlung, Vorstand) des Kreisverbands gleich- lautend mit der der Gemeindevertretung.
Die Anzahl der Mitglieder ergibt sich aus § 5 Abs. 2 der Satzung des Kreisverbands Ostholstein des Schleswig- Holsteinischen Gemeindetags.
Entsprechend der bisherigen Praxis sind neben der/dem Bürgervorsteher/in und der/dem Bürgermeister/in demnach 7 weitere Mitglieder als VertreterInnen für die Mitgliederversammlung des Kreises zu entsenden.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt:
„ Neben der/dem Bürgervorsteher/in und der/dem Bürgermeister/in werden
folgende weitere 7 Mitglieder sowie deren/dessen Stellvertreter/in mit
Stimmrecht in die Mitgliederversammlung des Schleswig- Holsteinischen
Gemeindetags- Kreisverband Schleswig- Holstein entsandt:
Mitglieder | Stellvertreterin/Stellvertreter |
1. |
|
2. |
|
3. |
|
4. |
|
5. |
|
6. |
|
7. |
|
Anlage/n: