Vorlage - V13/143/HA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
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Begründung:
Die Gemeinde Stockelsdorf ist berechtigt, neben der Bürgermeisterin einen weiteren Vertreter für die Gesellschafterversammlung der Wohnungsbaugesellschaft Ostholstein mbH, Eutin, zu benennen.
Durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 08.02.1996 ist die/der Vertreterin/Vertreter durch die Gemeindevertretung zu bestimmen.
Der Verwaltung schlägt vor, mit dem Vertreter auch einen Stellvertreter zu benennen, der im Verhinderungsfall befugt ist, dass Stimmrecht aus zu üben.
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt:
„ Als weitere/r Vertreter/in der Gemeinde Stockelsdorf für die Gesellschafterversammlung
der Wohnungsbaugesellschaft Ostholstein mbH, Eutin, wird für diese Legislaturperiode
der/die Gemeindevertreter/in.............................................................benannt;
Im Verhinderungsfall des Vertreters wird als Stellvertreter/in
der/die Gemeindevertreter/in.............................................................benannt.“
Anlage/n: