Vorlage - V13/144/BA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
keine Relevanz
Begründung:
Für die Errichtung von 20 Windenergieanlagen im Eignungsgebiet für Windenergienutzung Nr. 89+183 aus der Teilfortschreibung des Regionalplanes liegt ein Antrag für eine Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vor (s. Anlage 1). Dieser Antrag wird vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) als Genehmigungsbehörde bearbeitet. Hierzu haben bereits das Beteiligungsverfahren nach § 10 Abs. 5 BImSchG und § 11 der 9. BImSchV sowie ein Scopingtermin stattgefunden. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens hat die Gemeinde Stockelsdorf nach Prüfung durch das beauftragte Planungsbüro eine schriftliche Stellungnahme (s. Anlage 2) für 12 Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Stockelsdorf
abgegeben. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass die eingereichten Antragsunterlagen den im Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 75 enthaltenen Festsetzungen grundsätzlich entsprechen.
Zusätzlich hat das LLUR mit E-Mail vom 24.05.2013 unter Fristsetzung von zwei Monaten um die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gebeten, das nach § 36 Abs. 1 Satz 2 BauGB auch für Genehmigungsverfahren nach BImSchG erforderlich ist.
Hierzu hat Herr Rechtsanwalt Dr. Arndt eine Stellungnahme erarbeitet (s. Anlage 3).
Im Ergebnis bestehen keine Bedenken, das Einvernehmen -wie im Beschlussvorschlag formuliert- zu erteilen.
HINWEIS: Vorläufiger Tagesordnungspunkt
Über die Behandlung in der Sitzung wird
vor Eintritt in die Tagesordnung beraten
Beschlussvorschlag:
„ Die Gemeinde Stockelsdorf erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 2 erster Halbsatz BauGB. Sie geht dabei davon aus, dass sie über jegliche Änderungen des Antrages vor Genehmigung des Vorhabens informiert wird. Maßnahmen zur Sicherung der Bauleitplanung gemäß §§ 14 ff. BauGB bei Änderung der Sach- oder Rechtslage bleiben vorbehalten.“
Anlagen
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Anlage 1 (864 KB) | |||
2 | öffentlich | Anlage 2 (1392 KB) | |||
3 | öffentlich | Anlage 3 (2313 KB) |