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Vorlage - V13/144/BA  

Betreff: Genehmigungsverfahren nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG - für die Errichtung von 20 Windenergieanlagen vom Typ Enercon E-101 in den Eignungsgebieten für Windenergienutzung Nr. 89+183 aus der Teilfortschreibung des Regionalplanes
- Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für 12 Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Stockelsdorf -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Wiegand, Katrin
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
13.06.2013 
1. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen     

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

keine Relevanz

 

 

 

Begründung:

 

Für die Errichtung von 20 Windenergieanlagen im Eignungsgebiet r Windenergienutzung Nr. 89+183 aus der Teilfortschreibung des Regionalplanes liegt ein Antrag r eine Genehmigung nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vor (s. Anlage 1). Dieser Antrag wird vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR) als Genehmigungsbehörde bearbeitet. Hierzu haben bereits das Beteiligungsverfahren nach § 10 Abs. 5 BImSchG und § 11 der 9. BImSchV sowie ein Scopingtermin stattgefunden. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens hat die Gemeinde Stockelsdorf nach Prüfung durch das beauftragte Planungsbüro eine schriftliche Stellungnahme (s. Anlage 2) r 12 Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Stockelsdorf

abgegeben. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass die eingereichten Antragsunterlagen den im Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 75 enthaltenen Festsetzungen grundsätzlich entsprechen.

Zusätzlich hat das LLUR mit E-Mail vom 24.05.2013 unter Fristsetzung von zwei Monaten um die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gebeten, das nach § 36 Abs. 1 Satz 2 BauGB auch für Genehmigungsverfahren nach BImSchG erforderlich ist.

Hierzu hat Herr Rechtsanwalt Dr. Arndt eine Stellungnahme erarbeitet (s. Anlage 3).

Im Ergebnis bestehen keine Bedenken, das Einvernehmen -wie im Beschlussvorschlag formuliert- zu erteilen.

 

 

 

 

 

 

HINWEIS: Vorläufiger Tagesordnungspunkt

 

Über die Behandlung in der Sitzung wird

vor Eintritt in die Tagesordnung beraten

 

 


 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Stockelsdorf erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 Satz 2 erster Halbsatz BauGB. Sie geht dabei davon aus, dass sie über jegliche Änderungen des Antrages vor Genehmigung des Vorhabens informiert wird. Maßnahmen zur Sicherung der Bauleitplanung gemäß §§ 14 ff. BauGB bei Änderung der Sach- oder Rechtslage bleiben vorbehalten.“

 

 

 

 

 

 


Anlagen

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 (864 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 (1392 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3 (2313 KB)