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Vorlage - V15/582/BA  

Betreff: Verkehrsentwicklungsplan
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Hanns-Joachim Maiwald
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Entscheidung
27.04.2015 
16. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Im Rahmen von konkreten Baumaßnahmen wird der Beauftragte für die Belange der Menschen mit Behinderungen beteiligt.

 

Begründung:

 

Das Planungsbüro Hahm GmbH aus Ahrensburg wurde im Mai 2011 mit der Erstellung eines Verkehrsentwicklungsplanes für den Zentralort der Gemeinde Stockelsdorf beauftragt.

Ziel dieses Verkehrsentwicklungsplanes war die Erfassung der derzeitigen Verkehrsbelastung und eine Prognose bis zum Jahr 2025. Hierbei wurden insbesondere die verkehrlichen Auswirkungen durch den Neubau der K13 sowie die Folgen einer eventuellen Verlegung der Landesstraße L230 -von der unteren Ahrensböker Straße- in die Marienburgstraße untersucht. Weiterhin sind die bestehenden Durchfahrtssperren für den Kfz-Verkehr analysiert worden. Für die 30 km/h Zonen wurden exemplarisch bauliche Verkehrsberuhigungsmaßnahmen untersucht.

Für den Radverkehr ist eine Weiterentwicklung des Radverkehrskonzeptes unter Beachtung der aktualisierten StVO erstellt worden.

Die Aufstellung des Verkehrsentwicklungsplanes wurde durch einen Arbeitskreis begleitet. Dieser Arbeitskreis bestand aus Teilnehmerinnen und Teilnehmern der politischen Parteien, der IGSU, des ADFC, der Polizei und der Verwaltung. Es haben insgesamt 4 Sitzungen des Arbeitskreises stattgefunden.

Das Ergebnis ist von einem Mitarbeiter ( Herrn Thiessen ) des Planungsbüro Hahm GmbH in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit am 03.02.2014 vorgestellt worden. In dieser Sitzung ist folgender Beschluss gefasst worden:

„ Der Verkehrsentwicklungsplan wird zur Kenntnis genommen. Der Öffentlichkeit und den maßgeblichen Trägern öffentlicher Belange ist die Gelegenheit zu geben, bis zum 15.04.2014 zum Entwurf des Verkehrsentwicklungsplanes Stellung zu nehmen. Der Entwurf ist in der Verwaltung und auf der Homepage der Gemeinde zur Einsichtnahme bereitzustellen. Auf das Beteiligungsverfahren ist in der örtlichen Presse und auf der Homepage hinzuweisen. Die Träger öffentlicher Belange sind schriftlich um Stellungnahme zu bitten.“

Bis zum 15.04.2015 sind bei der Gemeinde Stockelsdorf insgesamt 32 Stellungnahmen eingegangen ( siehe Anlage ). Der überwiegende Teil der Stellungnahmen bezog sich auf die im Verkehrsentwicklungsplan angesprochen Aufhebungen der Durchfahrtssperren. Die Stellungnahmen des Planungsbüro Hahm GmbH zu den Stellungnahmen sind beigefügt.

Der Arbeitskreis hat zu der Aufhebung der Durchfahrtssperren folgendes empfohlen:

  • Sperrung Bergstraße/Klaus-Groth-Straße so belassen
  • Sperrung Kolberger Straße/Zum Waldrand so belassen
  • Sperrung Am Wasserwerk so belassen
  • Sperrung Gertrud-Groth-Ring versuchsweise öffnen
  • Sperrung Rudolf-Diesel-Straße/Friedrich-Ritzmann-Straße so belassen
  • Sperrung Le-Portel-Ring öffnen
  • Sperrung nördliche Dorfstraße so belassen
  • Sperrung Werner-Lüdtke-Straße so belassen
  • Sperrung Teichstraße/Hermannstraße öffnen

Zur Sperrung Rilkestraße/Goethestraße wurde im Arbeitskreis keine eindeutige Aussage getroffen.

Ergänzend beigefügt ist ein Aktenvermerk des Ordnungsamtes mit dem aus dortiger Sicht zu  den Empfehlungen des Verkehrsentwicklungsplanes Stellung genommen wird.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Alternative a): “Der am 03.02.2014 im UBPöS vorgestellte Verkehrsentwicklungsplan ist mit den

                        getroffenen Empfehlungen umzusetzen “

 

Alternative b): “Der am 03.02.2014 im UBPöS vorgestellte Verkehrsentwicklungsplan ist mit

                         folgenden Änderungen:

                            -

                            -

                            -

                              umzusetzen “

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

ca. 1.000,--

Euro einmalig für das Entfernen von Pollern

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: 541010/5221000

 

 

 

 


Anlagen:

Auflistung Einwendungen VEP

Stellungnahmen zu den Einwendungen vom Planungsbüro Hahm GmbH

Aktenvermerk Ordnungsamt

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlagen (11900 KB)