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Vorlage - V15/595/BA  

Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 -Neuaufstellung-, 8. Änderung "Ortsmittelpunkt" für das Gebiet nordöstlich der Segeberger Straße, südöstlich der Marienburgstraße, südwestlich der rückwärtigen Bebauung der Ahrensböker Straße sowie nordwestlich des Münzplatzes, Bereich des Lebensmitteleinzelhandels
- Aufstellungsbeschluss -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Westphal, Petra
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Vorberatung
23.02.2015 
14. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit (offen)   
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
16.03.2015 
12. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

 

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen wird im Rahmen des Aufstellungsverfahrens beteiligt.

 

 

Begründung:

 

Mit der 8. Änd. des Bebauungsplanes Nr. 11 -Neuaufstellung- soll für den betreffenden Bereich die planungsrechtliche Grundlage zur Erweiterung des Lebensmitteleinzelhandels im nordöstlich angrenzenden Bereich geschaffen werden. Im Zusammenhang mit der Erweiterung soll ebenfalls die angrenzende Wegeverbindung bis zum Münzplatz neu geregelt werden. Desweiteren soll das im Ursprungsbebauungsplan festgesetzte „Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit“ über das Dach des Gebäudekomplexes SO-Einzelhandel/Wohnen entfallen.

 

Der Geltungsbereich der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 -Neuaufstellung- ist im anliegenden Katasterplan dargestellt (s. Anlage 1).

 

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 03.12.2014 der städtebaulichen Zielsetzung (Erweiterung einer Einzelhandelsfläche inkl. Neugestaltung der angrenzenden Wegeverbindung) zugestimmt. Auf Basis des Konzeptes ist der Bebauungsplan zu ändern und begleitend ein städtebaulicher Vertrag über die Umsetzung der Gesamtmaßnahme zu schließen. Die Kosten für die Bauleitplanung und für die Umsetzung des Konzeptes sind vom Investor zu tragen.

Da das Konzept auch Maßnahmen auf dem Kirchengrundstück beinhaltet wurde es am 20.11.2015 dem Kirchenvorstand vorgestellt und dieser hat der Planung zugestimmt.

 

Die Vereinbarung zur Übernahme der Planungskosten befindet sich in der Vorbereitung, die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgt, sobald diese wirksam ist.

 

Der Geltungsbereich ist zurzeit durch den Bebauungsplan Nr. 11 -Neuaufstellung- 5. Änderung (s. Anlage 2) überplant.

 

In der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- ist der zu überplanende Bereich als „Sonderbaufläche“ dargestellt (s. Anlage 3).

 

Die Aufstellung der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 -Neuaufstellung- dient der Innenentwicklung. Zur Verfahrensbeschleunigung wird empfohlen, die Aufstellung der 8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 –Neuaufstellung- auf der Grundlage des §13 a BauGB durchzuführen. Ein entsprechender Beschluss ist darüber zu fassen. Das bedeutet u. a., dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen werden kann.

 

 


Beschlussvorschlag:

„1. Für das Gebiet nordöstlich der der Segeberger Straße, südöstlich der Marienburgstraße, südwestlich der rückwärtigen Bebauung der Ahrensböker Straße sowie nordwestlich des Münzplatzes, Bereich des Lebensmitteleinzelhandels wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 -Neuaufstellung-, 8. Änderung beschlossen. Mit der Änderung soll die Erweiterung des Lebensmitteleinzelhandels bei gleichzeitiger Umgestaltung der angrenzenden Freiflächen planungsrechtlich geregelt werden. Außerdem soll die öffentliche Zuwegung über das Dach des SO-Einzelhandel/Wohnen entfallen.

 

Bei der Aufstellung dieses Bebauungsplanes ist der § 13 a BauGB anzuwenden.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen, sobald die Kostenübernahmevereinbarung wirksam ist.“

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 

 


Anlagen

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 Geltungsbereich (514 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 BP11-Neu-5 (978 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3 FNP-Neu-6 (1221 KB)