Seiteninhalt

Vorlage - V15/596/BA  

Betreff: Aufstellung der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- für das Gebiet "Golfplatz Curau" östlich des Malkendorfer Weges (K37) sowie nördlich des Gutes Schönkamp und nordöstlich des Teilbereiches I des Bebauungsplanes Nr. 47
- Aufstellungsbeschluss -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Westphal, Petra
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Vorberatung
23.02.2015 
14. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit (offen)   
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
16.03.2015 
12. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

 

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen wird im Rahmen des Aufstellungsverfahrens beteiligt.

 

 

Begründung:

 

Die Gemeinde Stockelsdorf beabsichtigt die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes

-Neuaufstellung- für das Gebiet „Golfplatz Curau" östlich des Malkendorfer Weges (K37) sowie nördlich des Gutes Schönkamp und nordöstlich des Teilbereiches I des Bebauungsplanes Nr. 47 aufzustellen, um die planungsrechtlichen Grundlagen zur Erweiterung der vorhandenen Golfplatzanlage um 9 Bahnen zu schaffen.

Aufgrund der guten Frequentierung des Golfplatzes (> 800 Mitglieder) soll mit der Änderung eine adäquate Infrastruktur für die Ausübung des Golfsportes geboten werden. Zu dem vorhandenen 18-Loch-Platz soll ein zusätzlicher 9-Loch-Platz geschaffen werden, so dass neben dem Turnierbetrieb parallel auch der Normalbetrieb möglich ist.

 

Der Geltungsbereich der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- ist im anliegenden Katasterplan dargestellt (s. Anlage1). Es handelt sich um eine ca. 29 ha große Fläche.

 

In der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes ist der zu überplanende Bereich als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt (s. Anlage 2). Es soll eine Änderung in „Grünflächen Golf“ erfolgen.  

 

Voraussetzung für die Aufstellung des Flächennutzungsplanes ist, dass der Antragsteller die Kosten trägt. Die Kostenübernahmevereinbarung ist noch nicht rechtswirksam geschlossen, deshalb wurde die Beschlussempfehlung mit einer entsprechenden Voraussetzung versehen.

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

„1. Für das Gebiet "Golfplatz Curau" östlich des Malkendorfer Weges (K37) sowie nördlich des Gutes Schönkamp und nordöstlich des Teilbereiches I des Bebauungsplanes Nr. 47 wird die Aufstellung der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes -Neuaufstellung- zum Zwecke der Änderung der Darstellung der „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Grünflächen Golf“.  

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen, sobald die Kostenübernahmevereinbarung wirksam ist.“

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 

 


Anlage/n:

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 Geltungsbereich (460 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 Auszug FNP-Neu (1136 KB)