Seiteninhalt

Vorlage - V15/598/KA  

Betreff: II. Satzung zu Änderung der Satzung der Gemeinde Stockelsdorf über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Spielgerätesteuer)
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Kämmereiamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
25.02.2015 
10. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
16.03.2015 
12. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Nicht relevant

 

 

 

 

Begründung:

 

Gemäß Beschluss der Gemeindevertretung vom 08.12.2014 soll die Vergnügungssteuer zum nächstmöglichen Zeitpunkt auf 12% erhöht werden. Siehe auch Antrag der Fraktionen der Parteien CDU und BÜNDNIS/DIE GRÜNEN vom 30.09.2014.

 

Die Streichung des § 6 Absatz 4 erfolgt aufgrund des Berichtes über die Überörtliche Prüfung des Gemeindeprüfungsamtes des Kreises Ostholstein.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die II. Änderung der Satzung der Gemeinde Stockelsdorf über die Erhebung einer

Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten

(Spielgerätesteuer) wird beschlossen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Mehreinnahmen in Höhe von ca. 40.000,- EUR jährlich.

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

 

 

 


Anlage/n:

 

Text der Satzung

Antrag der Fraktionen der Parteien CDU und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN vom 30.09.2014

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 02 Änderung der Vergnügungssteuersatzung (55 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Antrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS90 DIE GRÜNEN (231 KB)