Vorlage - V15/598/KA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Nicht relevant
Begründung:
Gemäß Beschluss der Gemeindevertretung vom 08.12.2014 soll die Vergnügungssteuer zum nächstmöglichen Zeitpunkt auf 12% erhöht werden. Siehe auch Antrag der Fraktionen der Parteien CDU und BÜNDNIS/DIE GRÜNEN vom 30.09.2014.
Die Streichung des § 6 Absatz 4 erfolgt aufgrund des Berichtes über die Überörtliche Prüfung des Gemeindeprüfungsamtes des Kreises Ostholstein.
Beschlussvorschlag:
Die II. Änderung der Satzung der Gemeinde Stockelsdorf über die Erhebung einer
Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten
(Spielgerätesteuer) wird beschlossen.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Mehreinnahmen in Höhe von ca. 40.000,- EUR jährlich.
| Euro einmalig |
| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen |
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Anlage/n:
Text der Satzung
Antrag der Fraktionen der Parteien CDU und BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN vom 30.09.2014
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | 02 Änderung der Vergnügungssteuersatzung (55 KB) | |||
2 | öffentlich | Antrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS90 DIE GRÜNEN (231 KB) |