Vorlage - V15/631/BA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Der Belange der Menschen mit Behinderungen wurden im Rahmen des Aufstellungsverfahrens behandelt.
Begründung:
Auf der Grundlage der Beschlussfassung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit vom 08.07.2014 wurde die öffentliche Auslegung zum Bebauungsplan Nr. 75 für das Gebiet nördlich der Dorfschaft Obernwohlde, westlich der Dorfschaft Dissau und südlich der Dorfschaft Cashagen (Gemeinde Ahrensbök) sowie nordöstlich der Dorfschaft Reinsbek (Gemeinde Pronstorf) in der Zeit vom 24.07. bis 25.08.2014 durchgeführt. Die Träger öffentlicher Belange sind von dieser Auslegung entsprechend benachrichtigt worden. Die zu diesem Verfahren eingegangenen Eingaben sind dieser Vorlage mit einer Beschlussempfehlung beigefügt (s. Anlage 1 B). Sie haben lediglich zu Änderungen der Begründung (Umweltbericht) sowie der Fachbeiträge Natur und Landschaft und Landschaftsbild geführt, der Text Teil B wurde im Bereich der Hinweise klarstellend ergänzt.
Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 75 wird die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes – Neuaufstellung aufgestellt. Da sich der Großteil der Eingaben auf beide Bauleitpläne bezieht, wurde eine gemeinsame Abwägungstabelle erstellt.
Der Satzungsbeschluss kann gefasst werden.
Des Weiteren ist über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Eingaben abschließend durch die Gemeindevertretung zu entscheiden (s. Anlage 1A, ebenfalls gemeinsam für 13. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 75).
Im jetzigen Verfahrensschritt ist der Satzungsbeschluss vorgesehen.
Beschlussvorschlag:
„1. Über die während der Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB und der Beteiligungen der Behörden nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 75- wird wie folgt entschieden:
s. Anlage 1 A + B
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 75 für das Gebiet nördlich der Dorfschaft Obernwohlde, westlich der Dorfschaft Dissau und südlich der Dorfschaft Cashagen (Gemeinde Ahrensbök) sowie nordöstlich der Dorfschaft Reinsbek (Gemeinde Pronstorf), bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
3. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
4. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 34 nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen, sobald die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes – Neuaufstellung – genehmigt und der vorhabenbezogene städtebauliche Vertrag rechtswirksam abgeschlossen wurde. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.“
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
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Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen |
Deckungsvorschlag: |
Anlage/n: