Vorlage - V15/691/HA
|
|
Aussage zur Barrierefreiheit:
Ohne Relevanz
Begründung:
Das Stiftungsvermögen ist gemäß Beschluss des Kuratoriums zum Zinssatz von 1,4 % bis zum 22.02.2016 angelegt worden. Die nächste und zugleich letzte Ausschüttung aus dieser Anlage erfolgt am 22.02.2016 in Höhe von 5.390,00 Euro (abgerundet: 5.300 Euro).
Nach § 8 der Stiftungssatzung obliegt dem Kuratorium die Aufstellung des Haushaltsplanes. Er bedarf der Genehmigung der Gemeindevertretung.
Beschlussvorschlag:
Der Haushaltsplan 2016 der „Jugendstiftung Stockelsdorf – Hilgendorf Schenkung“ wird gemäß beiliegendem Entwurf aufgestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
| Euro einmalig |
| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen |
Deckungsvorschlag: |
Anlage/n:
Haushaltsplan 2016 der Jugendstiftung Stockelsdorf – Hilgendorf Schenkung (Entwurf)
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Haushaltsplan 2016 (6 KB) |