Vorlage - V15/733/HA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Die Wohncontaineranlagen sind weitgehend barrierefrei zu errichten.
Begründung:
Es ist erforderlich, die Zuständigkeiten für die Unterbringung von Asylsuchenden im Hauptausschuss zu bündeln, denn aufgrund der nachfolgend aufgeführten Zuweisungsquote ist schnelles Handeln notwendig.
Die Gemeinde Stockelsdorf hat in diesem Jahr nach derzeitigem Stand etwa 200 Flüchtlinge aufzunehmen und mit Wohnraum zu versorgen. Bis zum 30.09.2015 wurden bereits 146 Personen zugewiesen. Das bedeutet, bis zum Jahreswechsel werden noch mindestens 50 Neuaufnahmen erfolgen.
Aktuelle Schätzungen der Landesregierung gehen sogar von 50.000 bis 60.000 Asylbewerben für dieses Jahr allein für Schleswig-Holstein aus. Das Aufnahmekontingent der Gemeinde Stockelsdorf würde dann bei etwa 300 bis 370 Personen liegen. Das bedeutet, dass in diesem Jahr sogar noch bis zu 224 Personen aufzunehmen sein werden.
Für das kommende Jahr werden Zuweisungen in mindestens ähnlicher Größenordnung erwartet. Dabei ist tendenziell eher von steigenden Zahlen auszugehen.
Eine adäquate Unterbringung wird immer schwieriger. Das Migrantenwohnheim sowie die Wohncontaineranlage am Brandenbrooker Weg sind vollständig belegt. Zusätzlich wurden etwa 40 Wohnungen angemietet. Für weitere Objekte werden konkrete Verhandlungen geführt.
Dabei ist bereits jetzt absehbar, dass allein durch Anmietungen von Wohnräumen das Problem nicht lösbar ist. Um auch zukünftig eine angemessene Unterbringung sicherstellen zu können, sind weitere Maßnahmen unerlässlich:
1) Nutzung der ehemaligen Polizeistation im Grenzweg
Die ehemalige Polizeistation im Grenzweg steht im Eigentum des Landes Schleswig-Holstein (Wohnungs- /Teileigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz). Das Land beabsichtigt, die Räume der Gemeinde Stockelsdorf mietfrei für die Unterbringung von Flüchtlingen zu überlassen. Die Kosten des notwendigen Umbaus werden mit 25.000 Euro taxiert. Die Baukosten werden mit 12.500 Euro durch das Land bezuschusst (Förderbescheid liegt vor). Eine Baugenehmigung liegt ebenfalls vor.
Die Deckung der Kosten soll über die Produktkonten 115510.4141000 und 315514.4141000 erfolgen (s. Anlage).
Nach abgeschlossenem Umbau wäre hier eine Unterbringung von bis zu 10 Personen möglich.
Vor Beginn der Maßnahme hat das Land als Eigentümer die Zustimmung der übrigen Teileigentümer der Wohnanlage beantragt. In einer Eigentümerversammlung am 29.09.2015 wurde die Zustimmung jedoch mehrheitlich verweigert. Weitere rechtliche Möglichkeiten werden untersucht. Da die Flächen nunmehr seit Mai 2015 leer stehen und seitens der Gemeinde enormer Bedarf an Unterbringungsmöglichkeiten besteht, sollten alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden.
2) Aufstellung einer Wohncontaineranlage im Ahornweg
Aufgrund der angespannten Situation wurde die Lieferung und Montage einer Wohncontaineranlage mit 12 Einheiten für insgesamt 24 Flüchtlinge beauftragt. Es handelt sich dabei um eine gebrauchte Anlage, die aber relativ zeitnah lieferbar ist (ca. drei Wochen). Die Lieferzeit für neue Wohncontaineranlagen beträgt aktuell vier bis fünf Monate.
Die Wohnanlage wird für 24 Monate gemietet. Die monatliche Miete beträgt ca. 5.700 Euro zuzügl. Mehrwertsteuer. Bezogen auf die Gesamtmietzeit von 24 Monaten sind einschließlich der Lieferung und Montage der Container und Nebenkosten (Anschlüsse Strom, Wasser, Abwasser, Möblierung usw.) insgesamt ca. 239.900 Euro aufzuwenden, und zwar wie folgt:
2015
- Lieferung / Montage 9.800 Euro
- Nebenkosten (Anschlüsse, Honorare, Gebühren etc.) 56.600 Euro
- Miete (01.11. bis 31.12.2015) 13.800 Euro
Insgesamt: 80.200 Euro
2016
- Miete (01.01. bis 31.12.2016) 82.300 Euro
2017
- Miete (01.01. bis 31.10.2017) 67.400 Euro
- Demontage / Endreinigung 10.000 Euro
- insgesamt 77.400 Euro
zusammen (2015 bis 2017) 239.900 Euro.
Die Deckung der Kosten für 2015 soll über die Produktkonten 111060.0341000, 315511.5231000 und 315514.4141000 erfolgen (s. Anlage)
Eine kurzfristige Baugenehmigung wurde vom Kreis Ostholstein avisiert.
Auf eine Ausschreibung musste aufgrund der Notsituation verzichtet werden. Eine Markterkundung erfolgte durch die beauftragte Architektin. Bei künftigen Auftragsvergaben ist vorgesehen, eine Preisumfrage durchzuführen.
Der Hauptausschuss hatte dieses Vorhaben in seiner Sitzung am 14.09.2015 bereits grundsätzlich gebilligt.
3) Aufstockung der Wohncontaineranlage im Brandenbrooker Weg
Auf die Aufstockung der Wohncontaineranlage im Brandenbrooker Weg war Anfang 2015 im Einvernehmen mit den Gremien zunächst verzichtet worden. Infolge der Verschärfung der Lage ist es jetzt aber unumgänglich, diese Idee wieder aufzugreifen. Es ist aus Gründen der Kompatibilität beabsichtigt, das Unternehmen, das bereits das Untergeschoss geliefert hat, mit der Lieferung und Montage des Obergeschosses für 18 bis 20 Personen zu beauftragen. Die Container sollten möglichst über eine installierte Küche verfügen. Ferner sollte die Mietdauer der Mietzeit für das Untergeschoss angeglichen werden.
Der JSSSK hat in seiner Sitzung am 22.09.2015 auch diesem Projekt zugestimmt.
Der Hauptausschuss wird gebeten, die Fa. Niemann GmbH & Co. KG, Kronshagen, zu beauftragen, auf der Grundlage des Angebotes vom 22.09. bzw. 30.09.2015 eine Wohncontaineranlage für 18 bis 20 Personen für 24 Monate zum Gesamtpreis von brutto 177.676,52 Euro zu liefern. Dabei beträgt die Miete bezogen auf 24 Monate 146.855,52 Euro brutto = 6.118,98 Euro monatlich. Die Übrigen Kosten von etwa 30.800 Euro verteilen sich auf Fracht, Kraneinsatz, Montage sowie Demontage und Rückfracht.
4) Aufstellung einer Wohncontaineranlage in der Rudolf-Diesel-Straße
Die freie Fläche in der Rudolf-Diesel-Straße ist ebenfalls für Wohncontainer prädestiniert. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, hier eine Wohncontaineranlage für bis zu 60 Personen aufzustellen.
5) Aufstellung einer Wohncontaineranlage im Bereich des Sportplatzes Herren-garten
Weitere Wohncontainer sollen im Bereich des Herrengartensportplatzes auf der Grünfläche zwischen DRK-Gebäude und Gummiplatz errichtet werden. Geplant ist eine Wohnanlage für bis zu 60 Personen. Das Gelände wird durch einen Zaun vom übrigen Sportplatzbereich abgetrennt.
Beschlussvorschlag:
- Der Hauptausschuss zieht die Angelegenheit „Unterbringung von Asylsuchenden“ gemäß § 45b Abs. 3 GO aufgrund der erforderlichen Koordinierungsfunktion und der Eilbedürftigkeit der notwendigen Entscheidungen an sich.
- Die Beauftragung zur Lieferung und Montage von Wohncontainern für 24 Personen zur Aufstellung im Ahornweg zu den umseitig genannten Konditionen wird nochmals bestätigt. Die Gemeindevertretung wird gebeten, die erforderlichen Mittel über- bzw. außerplanmäßig bereitzustellen. Ferner sind Mittel für die Mietzahlungen in 2016 und 2017 zur Verfügung zu stellen. Die Deckung der Kosten für 2015 soll gemäß Anlage erfolgen.
- Unter der Voraussetzung, dass das Land Schleswig-Holstein bereit ist, eine Nutzungsvereinbarung bezüglich der „Immobilie Grenzweg – ehemalige Polizeistation“ mit der Gemeinde abzuschließen, sind die Räumlichkeiten umzubauen und zur Unterbringung von Asylsuchenden zu nutzen. Die Gemeindevertretung wird gebeten, die hierfür erforderlichen Mittel von 25.000 Euro außerplanmäßig bereitzustellen. Die Deckung der Kosten für 2015 soll gemäß Anlage erfolgen.
- Der Auftrag für die Lieferung, Errichtung und Miete für ein Obergeschoss für die Wohncontaineranlage im Brandenbrooker Weg für 18 bis 20 Personen ist an die Fa. Niemann GmbH & Co.KG, Kronshagen, auf der Grundlage der Angebote vom 22.09. bzw. 30.09.2015 zum Angebotspreis von insgesamt 177.676,52 Euro brutto zu vergeben. Ein Bauantrag ist kurzfristig zu stellen. Die Gemeindevertretung wird gebeten, die hierfür erforderlichen Mittel außerplanmäßig bzw. im den Haushalten für 2016 bis 2018 bereitzustellen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, für die umseitig unter 4) bis 5) skizzierten Maßnahmen in der Rudolf-Diesel-Straße und im Bereich des Sportplatzes Herrengarten kurzfristig Bauanträge zu stellen und die Lieferungen und Aufstellungen der Wohncontaineranlagen ohne Ausschreibungen zu beauftragen. Die Mietdauer soll 24 Monate betragen. Eine Verlängerungsoption ist zu vereinbaren Die Gemeindevertretung wird gebeten, die hierfür erforderlichen Mittel von in den Haushalten 2016 bis 2018 bereitzustellen.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
Insgesamt ca. 1,6 Mio. Euro | Euro einmalig |
| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: (s. Anlage) | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / bzw. im Haushalt 2016 bereitzustellen |
Deckungsvorschlag: |
Anlage/n: Deckungsvorschläge für die Errichtung der Containeranlage im Ahornweg und für den Umbau der ehemaligen Polizeistation
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Deckungsvorschläge (332 KB) |