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Vorlage - V15/785/OA  

Betreff: Einrichtung von Verwaltungsabteilungen in den Feuerwehren der Gemeinde Stockelsdorf
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Henk, Michael
Federführend:Ordnungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Vorberatung
23.02.2016 
20. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
14.03.2016 
19. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

nicht relevant

 

 

 

Begründung:

 

Mit der Änderung des schl.-holst. Brandschutzgesetzes zum 01.01.2015 können lt. § 8 a Abs. 2 „nach vorherigen Entscheidung durch die Gemeindevertretung innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr zusätzlich zu den bestehenden Abteilungen eine Jugend- und Kinderabteilung sowie eine Verwaltungsabteilung gebildet werden.“

 

Die Vorstandsversammlung der Feuerwehren der Gemeinde Stockelsdorf hat am 20.04.2015 beschlossen, einen entsprechenden Antrag zur Einrichtung von Verwaltungsabteilungen in den Feuerwehren der Gemeinde Stockelsdorf an die Gemeinde zu stellen. Ein entsprechender Antrag ist am 15.09.2015 hier eingegangen. Entsprechend dem Beschluss v. 20.04.2015 soll eine Jugend- und Kinderabteilung zurzeit ausdrücklich nicht eingerichtet werden.

 

Gem. § 9 Abs. 7 des schl.-holst. Brandschutzgesetzes „unterstützen die Mitglieder der Verwaltungsabteilung die Wehrführung bei ihren administrativen Aufgaben. Sie müssen nicht feuerwehrdiensttauglich sein. Der Eintritt in die Verwaltungsabteilung ist mit Vollendung des 16. Lebensjahres möglich. Der Dienst in der Verwaltungsabteilung endet auf Antrag des Mitglieds durch Übertritt in die Ehrenabteilung frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres. Ohne Antragstellung endet der Dienst mit dem Ende des Jahres, in dem das 67. Lebensjahr vollendet wird.“

 

Nachstehend werden hier einige Verwaltungsaufgaben beispielhaft aufgelistet:

 

  • Erstellen von Feuerwehrplänen,
  • Führen der EDV,
  • Fahrten mit dem Feuerwehrfahrzeug in die Werkstatt und/oder zum TÜV,
  • Mitwirken in der Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung,
  • Betreuen von Kindern von Mitgliedern der Einsatzabteilung, die zeitgleich am Übungs- und Einsatzgeschehen mitwirken,
  • Begleiten von Übungsdiensten, Festlichkeiten und Einsätzen mit dem Fotoapparat oder der Videokamera,
  • Schreiben von Artikeln für die Homepage und in sozialen Netzwerken

 

 

Kosten entstehen für die Gemeindeverwaltung Stockelsdorf nicht.

 

 

 

 


 

 

 

 

Beschlussvorschlag: Der Einrichtung von Verwaltungsabteilungen in den Feuerwehren der Gemeinde Stockelsdorf wird zugestimmt.

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen keine Ausgaben.

 

 

 

 

 

 

 


Anlagen:

 

 

 

 

 

keine