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Vorlage - V16/796/HA  

Betreff: Anpassung der Elternbeiträge in den Kindertagesstätten
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Axel Kerbstadt
Federführend:Haupt- und Sozialamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Schule und Kultur Entscheidung
16.02.2016 
11. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Jugend, Sport, Soziales, Schule und Kultur ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Ohne Relevanz

 

 

 

Begründung:

 

In den Stockelsdorfer Kindertagesstätten werden monatliche Elternbeiträge in nachstehend aufgeführter Höhe erhoben:

 

-          Vierstündige Betreuung für Kinder unter 3 Jahren165,00 Euro

-          Fünfstündige Betreuung für Kinder unter 3 Jahren195,00 Euro

-          Vierstündige Betreuung für Kinder über 3 Jahren125,00 Euro

-          Fünfstündige Betreuung für Kinder über 3 Jahren145,00 Euro.

 

Die Zuschusszahlungen der Gemeinde Stockelsdorf für die Stockelsdorfer Kindertagesstätten sind von 680 TEUR in 2005 auf über 2  Mio. Euro in 2016 gestiegen. Im Haushalt 2016 sind 2,1 Mio. Euro für diesen Zweck enthalten. Aufgrund der Haushaltsplanungen der Träger ist jedoch davon auszugehen, dass die Summe der Zuschusszahlungen eher bei 2,3 Mio. Euro liegen wird. Dabei sind Zahlungen für die in der Projektierung befindliche Kindertagesstätte in Stockelsdorf, Segeberger Str. 1 (ehemals Almer) nicht inkludiert.

 

Ursache hierfür sind in erster Linie längere Betreuungszeiten bzw. zusätzliche Betreuungsangebote und der relativ hohe Tarifabschluss für das pädagogische Personal und damit einhergehend deutlich höhere Personalkosten in den einzelnen Einrichtungen.

 

Um der Entwicklung entgegenzuwirken, ist aus Sicht der Verwaltung eine maßvolle Anpassung der Elternbeiträge zum Beginn des Kindergartenjahres 2016/2017 unbedingt erforderlich.

 

Das Gemeindeprüfungsamt hat in seinem Prüfungsbericht festgestellt, dass in fast allen Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde der empfohlene Deckungsgrad von 30 % durch Elternbeiträge nicht erreicht wird. Nach Auffassung des Prüfungsamtes ist daher eine Anpassung der Elternbeiträge angeraten.

 

Zudem wurde vom Prüfungsamt bemängelt, dass in der Gemeinde für alle Kindertageseinrichtungen einheitliche Elternbeiträge erhoben werden. Dies entschärft zwar die Konkurrenzsituation zwischen den Trägern, trägt aber den unterschiedlichen Gegebenheiten der Einrichtungen in Kapazität und Personal nicht unbedingt Rechnung, so die Argumentation der Prüfer. Allerdings hat die Gemeinde in der Vergangenheit, wie es auch in den Kommentierungen zum Kindertagesstättengesetz vertreten wird, darauf hingewirkt und empfohlen, dass möglichst Elternbeiträge in gleicher Höhe erhoben werden. Aus Sicht der Verwaltung sollte es  auch weiterhin bei der Einheitlichkeit bleiben.

 

In den Nachbargemeinden werden aktuell (Stand: Januar 2016) Elternbeiträge in nachstehender Höhe erhoben:

 

 

Vierstündige

Betreuung U3

Fünfstündige Betreuung U3

Vierstündige        Betreuung Ü3

Fünfstündige         Betreuung Ü3              

Stockelsdorf

165,00

195,00

125,00

145,00

Lübeck

----------

230,00

----------

165,00

Bad Schwartau

172,00

215,00

85,00 (=4 ¼ h)

100,00

Ahrensbök

170,00

195,00

139,00

164,00

Ratekau

130,00

149,00

103,00

118,00

Scharbeutz

160,00 – 171,60

197,50-214,50

116,00-138,60

145,00-173,25

 

 

Als zumutbare Elternbeiträge werden von der Verwaltung ab dem Kindergartenjahr 2016/2017 vorgeschlagen:

 

-          vierstündige Betreuung für Kinder unter 3 Jahren180,00 Euro

-          fünfstündige Betreuung für Kinder unter 3 Jahren215,00 Euro

-          vierstündige Betreuung für Kinder über 3 Jahren135,00 Euro

-          fünfstündige Betreuung für Kinder über 3 Jahren.160,00 Euro.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

Den Trägern der Kindertagesstätten in der Gemeinde Stockelsdorf wird empfohlen, ab 01.08.2016 die Elternbeiträge wie folgt festzusetzen:

 

-          vierstündige Betreuung für Kinder unter 3 Jahren180,00 Euro

-          fünfstündige Betreuung für Kinder unter 3 Jahren215,00 Euro

-          vierstündige Betreuung für Kinder über 3 Jahren135,00 Euro

-          fünfstündige Betreuung für Kinder über 3 Jahren160,00 Euro.

 

Bei längeren Betreuungszeiten erfolgt eine entsprechende Umrechnung der Elternbeiträge durch die Träger der Kindertageseinrichtungen.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 

 


Anlage/n: