Vorlage - V16/799/BA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
nicht relevant
Begründung:
Mit der Aufstellung des B.-Planes Nr. 78 für das Gebiet südöstlich und nordwestlich des Lilienkuhls sowie nordöstlich des Ahornweges und südwestlich des Parkweges, wurde aus Gründen der Planungssicherheit auf der Grundlage des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 08.07.2014 die Veränderungssperre erlassen, die am 16.07.2016 abläuft.
Da durch den Verfahrensstand des B.-Planes Nr. 78 nicht anzunehmen ist, dass vor Ablauf des 16.07.2016 die Rechtskraft dieses Planes eintreten wird, wird empfohlen, gem. § 17 Abs. 1 Baugesetzbuch die Veränderungssperre um 1 Jahr zu verlängern.
Ein entsprechender Satzungstext über die Verlängerung der Veränderungssperre liegt dieser Vorlage bei.
Beschlussvorschlag:
- Die dieser Vorlage beigefügte Satzung über die 1. Verlängerung der Veränderungssperre für den sich in der Aufstellung befindenden Bebauungsplan Nr. 78 für das Gebiet südöstlich und nordwestlich des Lilienkuhls sowie nordöstlich des Ahornweges und südwestlich des Parkweges, wird beschlossen.
- Die o. a. Satzung ist gem. § 16 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 10 Abs. 3 Satz 2 bis 5 Baugesetzbuch bekannt zu machen.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
| Euro einmalig |
| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen | |
Deckungsvorschlag: |
Anlage/n: Satzungsentwurf
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | 1. Verl. Veränderungssp. Bpl 78 (482 KB) |