Seiteninhalt

Vorlage - V16/799/BA  

Betreff: Satzung über die 1. Verlängerung der Veränderungssperre für den sich in der Aufstellung befindenden Bebauungsplan Nr. 78 für das Gebiet südöstlich und nordwestlich des Lilienkuhls sowie nordöstlich des Ahornweges und südwestlich des Parkweges
-Satzungsbeschluss-
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Schulz, Joachim
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Vorberatung
23.02.2016 
20. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
14.03.2016 
19. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

nicht relevant

 

Begründung:

Mit der Aufstellung des B.-Planes Nr. 78 für das Gebiet südöstlich und nordwestlich des Lilienkuhls sowie nordöstlich des Ahornweges und südwestlich des Parkweges, wurde aus Gründen der Planungssicherheit auf der Grundlage des Beschlusses der Gemeindevertretung vom 08.07.2014 die Veränderungssperre erlassen, die am 16.07.2016 abläuft.

Da durch den Verfahrensstand des B.-Planes Nr. 78 nicht anzunehmen ist, dass vor Ablauf des 16.07.2016 die Rechtskraft dieses Planes eintreten wird, wird empfohlen, gem. § 17 Abs. 1 Baugesetzbuch die Veränderungssperre um 1 Jahr zu verlängern.

Ein entsprechender Satzungstext über die Verlängerung der Veränderungssperre liegt dieser Vorlage bei.

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die dieser Vorlage beigefügte Satzung über die 1. Verlängerung der Veränderungssperre für den sich in der Aufstellung befindenden Bebauungsplan Nr. 78 für das Gebiet südöstlich und nordwestlich des Lilienkuhls sowie nordöstlich des Ahornweges und südwestlich des Parkweges, wird beschlossen.
  2. Die o. a. Satzung ist gem. § 16 Abs. 2 Satz 2  i. V. m. § 10 Abs. 3 Satz 2 bis 5 Baugesetzbuch bekannt zu machen.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 

 


Anlage/n: Satzungsentwurf

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 1. Verl. Veränderungssp. Bpl 78 (482 KB)