Vorlage - V16/804/BA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen wurde im Rahmen des Aufstellungsverfahrens beteiligt.
Begründung:
Auf der Grundlage der Beschlussfassung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planen und öffentliche Sicherung vom 21.09.2015 wurde die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 38, 2. Teilbereich, 2. Änderung für das Gebiet westlich der Ahrensböker Straße, südlich des Bäckerganges und nördlich des Gertrud-Groth-Ringes in der Zeit vom 08.10. – 09.11.2015 durchgeführt.
Die Träger öffentlicher Belange sind über diese Auslegung entsprechend benachrichtigt worden.
Die zu diesem Verfahren eingegangenen Eingaben sind dieser Vorlage mit einer Beschlussempfehlung beigefügt (s. Anlage 1B). Sie haben zu keiner Änderung geführt, so dass der Satzungsbeschluss gefasst werden kann.
Des Weiteren ist über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB (s. Anlage 1A) eingegangenen Eingaben abschließend durch die Gemeindevertretung zu entscheiden.
Dieser Bebauungsplan wird aus der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes entwickelt, so dass kein Genehmigungsverfahren erforderlich ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Bebauungsplan auf der Grundlage des § 13 a BauGB aufgestellt wird.
Im jetzigen Verfahrensschritt ist der Satzungsbeschluss vorgesehen.
„1. Über die während der Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB und der Beteiligungen der Behörden nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 38, 2. Teilbereich, 2. Änderung wird wie folgt entschieden:
s. Anlage 1 A+B
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des §10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 38, 2. Teilbereich, 2. Änderung für das Gebiet westlich der Ahrensböker Straße, südlich des Bäckerganges und nördlich des Gertrud-Groth-Ringes bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
3. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
4. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zum Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 38, 2. Teilbereich, 2. Änderung für das Gebiet westlich der Ahrensböker Straße, südlich des Bäckerganges und nördlich des Gertrud-Groth-Ringes nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.“
Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
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Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | ||
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | ||
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen | ||
Deckungsvorschlag: | ||
Anlagen
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Anlage 1 A (8548 KB) | |||
2 | öffentlich | Anlage 1 B (1987 KB) | |||
3 | öffentlich | Planzeichnung (1559 KB) | |||
4 | öffentlich | Begründung (1201 KB) | |||
5 | öffentlich | Text Teil B (343 KB) |