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Vorlage - V16/806/HA  

Betreff: Änderung der Richtlinien für die Arbeit der / des örtlichen Behindertenbeauftragten der Gemeinde Stockelsdorf
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Axel Kerbstadt
Federführend:Haupt- und Sozialamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Schule und Kultur Vorberatung
16.02.2016 
11. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Jugend, Sport, Soziales, Schule und Kultur geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

 

Ohne Relevanz

 

 

 

Begründung:

 

Die Aufwandsentschädigung für den Beauftragten für Menschen mit Behinderungen der Gemeinde Stockelsdorf wurde im Zuge der Haushaltskonsolidierung mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 17.07.2011 von 65,00 Euro auf 58,00 Euro reduziert.

 

Die Höhe von 58,00 Euro entspricht den für den Seniorenbeiratsvorsitzenden und die Dorfvorsteher festgesetzten Aufwandsentschädigungen.

 

Nunmehr hat der amtierende Behindertenbeauftragte, Herr Heinz Koch, mit E-Mail vom 24.01.2016 die Anhebung der Entschädigung um 30,00 Euro auf 88,00 Euro beantragt. Als Begründung führt er das Sichten, Prüfen und Ausarbeiten zahlreicher, umfangreicher Bauleitplanungen aus Sicht des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen an.

 

Herr Koch übt diese Funktion seit dem 23.09.2013 aus und ist für fünf Jahre bestellt.

 

In den Nachbargemeinden werden nachstehende Entschädigungen gezahlt:

 

Gemeinde

Betrag

Bad Schwartau

103,40 Euro

Ratekau

80,00 Euro

Eutin

Erstattung nachgewiesener Auslagen, ggf. Zahlung eines Sitzungsgeldes bei Sitzungsteilnahme

 

Um Beratung über den Antrag wird gebeten. Die Änderung der Richtlinien für den Beauftragten für Menschen mit Behinderungen liegt in der Kompetenz der Gemeindevertretung. Der JSSSK kann somit lediglich eine Beschlussempfehlung erteilen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Erfolgt in der Sitzung

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 


Anlage/n:

E-Mail vom 24.01.2016

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Antrag BfMmBeh vom 24-01-2016.doc (197 KB)