Vorlage - V16/806/HA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Ohne Relevanz
Begründung:
Die Aufwandsentschädigung für den Beauftragten für Menschen mit Behinderungen der Gemeinde Stockelsdorf wurde im Zuge der Haushaltskonsolidierung mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 17.07.2011 von 65,00 Euro auf 58,00 Euro reduziert.
Die Höhe von 58,00 Euro entspricht den für den Seniorenbeiratsvorsitzenden und die Dorfvorsteher festgesetzten Aufwandsentschädigungen.
Nunmehr hat der amtierende Behindertenbeauftragte, Herr Heinz Koch, mit E-Mail vom 24.01.2016 die Anhebung der Entschädigung um 30,00 Euro auf 88,00 Euro beantragt. Als Begründung führt er das Sichten, Prüfen und Ausarbeiten zahlreicher, umfangreicher Bauleitplanungen aus Sicht des Beauftragten für Menschen mit Behinderungen an.
Herr Koch übt diese Funktion seit dem 23.09.2013 aus und ist für fünf Jahre bestellt.
In den Nachbargemeinden werden nachstehende Entschädigungen gezahlt:
Gemeinde | Betrag |
Bad Schwartau | 103,40 Euro |
Ratekau | 80,00 Euro |
Eutin | Erstattung nachgewiesener Auslagen, ggf. Zahlung eines Sitzungsgeldes bei Sitzungsteilnahme |
Um Beratung über den Antrag wird gebeten. Die Änderung der Richtlinien für den Beauftragten für Menschen mit Behinderungen liegt in der Kompetenz der Gemeindevertretung. Der JSSSK kann somit lediglich eine Beschlussempfehlung erteilen.
Beschlussvorschlag:
Erfolgt in der Sitzung
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
| Euro einmalig |
| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen | |
Deckungsvorschlag: |
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Antrag BfMmBeh vom 24-01-2016.doc (197 KB) |