Vorlage - V16/808/BA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Keine Relevanz
Begründung:
Die Verwaltung hat zwischenzeitlich die betroffenen Grundstückseigentümer des Bebauungsplangebietes Nr. 16, 5. Änderung angeschrieben und angefragt, ob ein Interesse an einer Erschließung der rückwärtigen Grundstücksflächen besteht und um diesbezügliche Rückmeldung gebeten. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet. (Es erfolgte bereits im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16. 5. Änderung 1998 eine Beteiligung der Grundstückseigentümer zum selben Thema mit mehrheitlich ablehnendem Ergebnis).
Es würden nach grober Schätzung Kosten für die beitragsfähige Erschließung von ca. 250.000 Euro anfallen. Zudem wäre die Übereignung entsprechender Grundstücksanteile erforderlich.
Eine Änderung des Bebauungsplanes zum Zwecke der Bebauung der hinteren Grundstücksflächen kann nach Ansicht der Verwaltung nur im Einvernehmen mit allen Eigentümern und im Zusammenhang mit einer städtebaulich strukturierten Erschließung erfolgen.
Beschlussvorschlag:
Wird in der Sitzung formuliert
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
| Euro einmalig |
| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen | |
Deckungsvorschlag: |
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Antrag (1455 KB) |