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Vorlage - V16/809/BA  

Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 -Neuaufstellung-, 4. Änderung für das Gebiet südwestlich der L332 sowie nordöstlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Heinrichstraße
- Satzungsbeschluss -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Westphal, Petra
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Vorberatung
23.02.2016 
20. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
14.03.2016 
19. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen wurde im Rahmen des Aufstellungsverfahrens beteiligt.

 

 

Begründung:

 

Auf der Grundlage der Beschlussfassung der Gemeindevertretung vom 07.12.2015 wurde die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 11 -Neuaufstellung-, 4. Änderung für das Gebiet südwestlich der L332 sowie nordöstlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Heinrichstraße in der Zeit vom 28.12.2015 - 29.01.2016 durchgeführt.

Die Träger öffentlicher Belange sind über diese Auslegung entsprechend benachrichtigt worden.

 

Die zu diesem Verfahren eingegangenen Eingaben sind dieser Vorlage mit einer Beschlussempfehlung beigefügt (s. Anlage 1B). Sie haben zu keiner Änderung der Planinhalte geführt, so dass der Satzungsbeschluss gefasst werden kann. Es erfolgte lediglich eine redaktionelle Ergänzung der Begründung um Hinweise.  

 

Es wird darauf hingewiesen, dass zur öffentlichen Auslegung keine Stellungnahmen von Privaten eingegangen sind.

 

Des Weiteren ist über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB (s. Anlage 1A) eingegangenen Eingaben abschließend durch die Gemeindevertretung zu entscheiden.

 

Dieser Bebauungsplan wird aus der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes entwickelt, so dass kein Genehmigungsverfahren erforderlich ist.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Bebauungsplan auf der Grundlage des § 13 a BauGB aufgestellt wird.

 

Im jetzigen Verfahrensschritt ist der Satzungsbeschluss vorgesehen.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

„1. Über die während der Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB und der Beteiligungen der Behörden nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 11 -Neuaufstellung-, 4. Änderung für das Gebiet südwestlich der L332 sowie nordöstlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Heinrichstraße wird wie folgt entschieden:                                                          s. Anlage 1 A+B

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des §10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung  den Bebauungsplan Nr. 11 -Neuaufstellung-, 4. Änderung für das Gebiet südwestlich der L332 sowie nordöstlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Heinrichstraße, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

4. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zum Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 -Neuaufstellung-, 4. Änderung für das Gebiet südwestlich der L332 sowie nordöstlich der rückwärtigen Wohnbebauung der Heinrichstraße nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.“

 


Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

Deckungsvorschlag:

 

 


Anlagen

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Abwägung Anlage 1 A (4878 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Abwägung Anlage 1 B (5690 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich B-Plan 11-Neuaufstellung_Satzungsbeschluss_2016-02-01 (731 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich B-Plan 11-neu_4Ä_Begründung Satzung_2016-02-01 (1107 KB)