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Vorlage - V16/813/BA  

Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 80 für das Gebiet südlich der Straße Bahndamm, südwestlich des Weidenweges sowie nordöstlich der Gemeindegrenze zu Lübeck
- Aufstellungsbeschluss -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Westphal, Petra
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Vorberatung
23.02.2016 
20. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
14.03.2016 
19. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen wird im Rahmen des Aufstellungsverfahrens beteiligt.

 

 

Begründung:

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 80 sollen im Zuge der aktiven Bodenvorratspolitik die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von Einfamilienhäusern und Geschosswohnungsbauten geschaffen werden.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 80 ist im anliegenden Katasterplan dargestellt (s. Anlage 1).

 

Die Fläche ist derzeit nach § 35 BauGB (Außenbereich) zu beurteilen.

 

Der Flächennutzungsplan -Neuaufstellung- weist die Fläche als „Fläche für die Landwirtschaft aus“ aus (s. Anlage 2).

Nach dem positiven Votum der Landesplanung bei einem Ortstermin am 18.02.2015 wurde dem Land eine entsprechende Planungsanzeige übersandt. Mit Schreiben vom 18.01.2016 hat die Landesplanung bestätigt, dass Ziele der Raumordnung den gemeindlichen Planungsabsichten nicht entgegenstehen.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

„1. Für das Gebiet südlich der Straße Bahndamm, südwestlich des Weidenweges sowie nordöstlich der Gemeindegrenze zur Lübeck wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 80 beschlossen. Mit der Bauleitplanung sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für die Errichtung von Einfamilienhäusern und Geschosswohnungsbauten geschaffen werden.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.“

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 

 


Anlagen

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Übersichtsplan + FNP-Neu- (1735 KB)