Vorlage - V16/813/BA
|
|
Aussage zur Barrierefreiheit:
Der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen wird im Rahmen des Aufstellungsverfahrens beteiligt.
Begründung:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 80 sollen im Zuge der aktiven Bodenvorratspolitik die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von Einfamilienhäusern und Geschosswohnungsbauten geschaffen werden.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 80 ist im anliegenden Katasterplan dargestellt (s. Anlage 1).
Die Fläche ist derzeit nach § 35 BauGB (Außenbereich) zu beurteilen.
Der Flächennutzungsplan -Neuaufstellung- weist die Fläche als „Fläche für die Landwirtschaft aus“ aus (s. Anlage 2).
Nach dem positiven Votum der Landesplanung bei einem Ortstermin am 18.02.2015 wurde dem Land eine entsprechende Planungsanzeige übersandt. Mit Schreiben vom 18.01.2016 hat die Landesplanung bestätigt, dass Ziele der Raumordnung den gemeindlichen Planungsabsichten nicht entgegenstehen.
Beschlussvorschlag:
„1. Für das Gebiet südlich der Straße Bahndamm, südwestlich des Weidenweges sowie nordöstlich der Gemeindegrenze zur Lübeck wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 80 beschlossen. Mit der Bauleitplanung sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für die Errichtung von Einfamilienhäusern und Geschosswohnungsbauten geschaffen werden.
2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.“
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
| Euro einmalig |
| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen | |
Deckungsvorschlag: |
Anlagen
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Übersichtsplan + FNP-Neu- (1735 KB) |