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Vorlage - V16/814/BA  

Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11, 4. Änderung für das Gebiet nordöstlich der Ringstraße und südlich der Morier Straße
- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss und Benachrichtigung der Behörden -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Wiegand, Katrin
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Entscheidung
23.02.2016 
20. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

Der Beauftrage für Menschen mit Behinderungen wird im Rahmen des Aufstellungsverfahrens beteiligt.

 

 

Begründung:

Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 12.10.2015 bis 20.10.2015 durchgeführt.

Die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 25.09.2015 bis zum 29.10.2015 durchgeführt.

 

Die zu diesen Beteiligungsverfahren eingegangen Eingaben liegen der Vorlage bei                       (s. Anlage 1).

Eine abschließende Entscheidung über die bisher eingegangenen Eingaben erfolgt im Rahmen des Satzungsbeschlusses.

 

Zwischenzeitlich wurde der beiliegende Entwurf erarbeitet.

 

Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss kann gefasst werden.

 

Der Bebauungsplan wird aus der wirksamen Neuaufstellung des Flächennutzungs-

planes -Neuaufstellung- entwickelt.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass dieses Bebauungsplanverfahren auf der Grundlage des           § 13 a Baugesetzbuch aufgestellt wird (s. Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit vom 17.11.2014 sowie der Gemeindevertretung vom 08.12.2014).

 

 

 


Beschlussvorschlag:

„1. Über die während der Beteiligung der Öffentlichkeit / der Behörden eingegangenen Stel-lungnahmen wird wie folgt entschieden: s. Anlage 1

Eine endgültige Abwägung dieser Eingaben ist im Rahmen des Satzungsbeschlusses vorzu-nehmen.

 

2. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11, 4. Änderung für das Gebiet nordöstlich der Ring-straße und südlich der Morier Straße und die Begründung dazu werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

3. Der vorgenannte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11, 4. Änderung für das Gebiet nordöst-lich der Ringstraße und südlich der Morier Straße und die Begründung dazu sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden sind über die Auslegung entsprechend zu be-nachrichtigen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, dass bei der Aufstellung dieses Bebau-ungsplanes das beschleunigte Verfahren (§ 13 a Baugesetzbuch) ohne Durchführung der Um-weltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB angewendet wird.“

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 

 


Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 Abwägungstabelle (1974 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Entwurf B-Plan (2099 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Begründung (7455 KB)