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Vorlage - V16/818/KA  

Betreff: Jahresabschluss gem. § 44 GemHVO-Doppik der Gemeinde Stockelsdorf für das Jahr 2011
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Kämmereiamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
22.02.2016 
16. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
14.03.2016 
19. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Keine Relevanz

 

 

 

 

Begründung:

 

Die Einführung der Kommunalen Doppik ist durch die Gemeindevertretung am 25.09.2006 beschlossen worden. Seit dem 01.01.2010 führt die Gemeinde Stockelsdorf ihre Haushaltswirtschaft nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung (Doppik).

Gemäß § 95 m Absatz 1 GO hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GOB`s) ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.

Nach § 95 m Absatz 2 GO ist der Jahresabschluss innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und gemäß § 95 n Absatz 3 GO bis spätestens 31.12 des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres von der Gemeinde zu beschließen.

Diese Fristen wurden auch für den Jahresabschluss 2011 nicht eingehalten. Grund für diese Verzögerung waren die umfangreichen Arbeiten, die mit der Umstellung auf die Doppik auf die Verwaltung zugekommen sind. Als Folge daraus wird sich die Fristvorgabe aus § 95 m Absatz 2 GO auch für die folgenden Jahresabschlüsse nicht einhalten lassen.

Die Gemeinde Stockelsdorf hatte die wetreu NTRG / Norddeutsche Treuhand- und Revisions-Gesellschaft mbH beauftragt, die nach § 95 n GO vorgesehene Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2011 sowie den Lagebericht für das Haushaltsjahr 2011 zu prüfen.

 

Der Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wetreu NTRG über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2011 und des Lageberichtes für das Haushaltsjahr 2011 ist beigefügt.

 

 

Bei der Doppik handelt es sich um ein Drei-Komponenten Modell für das Rechnungswesen. Es basiert auf den Bestandteilen der Bilanz (Vermögensrechnung), der Ergebnis- und der Finanzrechnung. Diese stellen gleichzeitig die drei Hauptkomponenten des doppischen Jahresabschlusses dar.

 

Die Bilanz/Vermögensrechnung gibt Auskunft über die Vermögenslage und die Kapitalherkunft.

 

Die Ergebnisrechnung erfasst mit den Aufwendungen und Erträgen den Ressourcenverbrauch.

Das Jahresergebnis weist die Ergebnisrechnung in Form eines Gewinnes oder Verlusts aus, der die Veränderung des Eigenkapitals in der Periode widerspiegelt.

 

Die Finanzrechnung stellt die Ein- und Ausgabenrechnung dar und gibt Auskunft über die Veränderung der liquiden Mittel.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Jahresabschluss der Gemeinde Stockelsdorf für das Jahr 2011 wird beschlossen.

Der Jahresüberschuss in Höhe von 919.624,36 Euro wird der Ergebnisrücklage zugeführt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 


Anlage/n:

 

Bericht  der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wetreu  NTRG mbH  über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2011 und des Lageberichtes für das Haushaltsjahr 2011.

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 101 wetreu Endfassung (5290 KB)