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Vorlage - V16/840/BA  

Betreff: Anträge zur Aufstellung von Bauleitplänen
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Wiegand, Katrin
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
14.03.2016 
19. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Keine Relevanz

 

 

 

Begründung:

 

Über einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16, 5. Änderung (s. Anlage 1) wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung am 07.12.2015 beraten und beschlossen, diesen erneut im Fachausschuss (UBPöS) zu behandeln.

 

Die Verwaltung hat zwischenzeitlich die betroffenen Grundstückseigentümer des Bebauungsplangebietes Nr. 16, 5. Änderung angeschrieben und angefragt, ob ein Interesse an einer Erschließung der rückwärtigen Grundstücksflächen besteht und um diesbezügliche Rückmeldung gebeten.

 

Es würden nach grober Schätzung Kosten für die beitragsfähige Erschließung von ca. 250.000 Euro anfallen. Zudem wäre die Übereignung entsprechender Grundstücksanteile erforderlich.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass bereits im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 16, 5. Änderung im Jahre 1998 eine Beteiligung der Grundstückseigentümer zum selben Thema mit mehrheitlich ablehnendem Ergebnis erfolgt ist. 

 

Eine Änderung des Bebauungsplanes zum Zwecke der Bebauung der hinteren Grundstücksflächen kann nach Ansicht der Verwaltung nur im Einvernehmen mit allen Eigentümern und im Zusammenhang mit einem umsetzbaren städtebaulich strukturierten Konzept erfolgen.

 

 

Über das Ergebnis der aktuellen Befragung der betroffenen Grundstückseigentümer wurde in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Planung und öffentliche Sicherheit am 23.02.2016 berichtet (s. Anlage 2). Der Ausschuss hat sich mehrheitlich für die Ablehnung des Antrages ausgesprochen.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

„Dem vorliegenden Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 16, 5. Änderung zugunsten eines Einzelbauvorhabens wird nicht zugestimmt, da die Flächenverfügbarkeit für eine geordnete Erschließung des Gesamtareals derzeit nicht gegeben ist.“

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 

 


Anlagen

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich ANLAGE 1 Antrag BP16-5 Änd (657 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich ANLAGE 2 Ergebnis Antrag (657 KB)