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Vorlage - V16/843/HA  

Betreff: Beitritt der Gemeinde Stockelsdorf zur Sparte Breitband des ZVO
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Schulz, Gert
Federführend:Haupt- und Sozialamt   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
14.03.2016 
19. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

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Begründung:

 

Durch Beschluss des Hauptausschusses vom 15.06.2016 wurde die Bürgermeisterin ermächtigt und beauftragt, an der Gründung zur Sparte Breitband des ZVO mitzuwirken und die Interessen der Gemeinde Stockelsdorf zu vertreten.

Unter TOP 18 der 15. Sitzung des Hauptausschusses vom 24.11.2015 wurde der damalige Sachstand zum Breitbandausbau in der Gemeinde Stockelsdorf vorgestellt.

Mit dem Infobrief 1, kommunale Breitbandinfrastruktur Ostholstein, vom 25.11.2015, teilt die EGOH mit, dass für die externe Rechtsberatung schon Fördergelder gewährt und für zukünftige Beratungsaufträge in Aussicht gestellt wurden.

Davon ausgehend, dass der kalkulierte Startbetrag von 1 Mio. Euro sich zur Hälfte aus Kosten für die externe Beratung zusammensetzt, kann folgende Kalkulation aufgemacht werden:

Auf 500.000,00€ erfolgt eine Förderung von 75%. Dies führt zu einem Eigenanteil von 125.000,00€ und einer rechnerischen Reduzierung des Startkapitals von 1 Mio. Euro auf 625.000,00€.

Wird nun der empfohlene Schlüssel für die Kommunen und Städte angewendet, so reduziert sich der jeweilige Betrag nicht unerheblich.

Für die Gemeinde Stockelsdorf würde sich das Startkapital von bisher 93.157,00€ auf 58.250,00€ reduzieren. Die EGOH rät jedoch aus Gründen der kaufmännischen Sicherheit den bisherigen Betrag und nicht den reduzierten in den Haushalt einzustellen. Der Betrag von 95.000,00€ wird im 1. Nachtragshaushalt 2016 eingeworben.

Sobald die endgültigen Zahlen für die Startphase feststehen, werden diese seitens des ZVO punktscharf dargestellt und abgerechnet.

Da es nicht möglich ist, den gesamten Kreis Ostholstein bis 2018 auszubauen, soll versucht werden, 2 bis 3 der geplanten Cluster in förderfähige Projekte umzuformen, um Fördergelder aus dem aktuellen Bundesförderprogramm „Breitbandausbau“  zu erhalten.

Am 12.01.2016 wurde der Entwurf des „Öffentlich-rechtlichen Vertrages für den Beitritt von Kommunen des Kreises Ostholstein zu einer Breitbandsparte des ZVO“ in Eutin vorgestellt.

Der ZVO teilte mit, dass bis zum 28.01.2016 das Markterkundungsverfahren noch laufe. Danach könne erst eine Auswertung erfolgen. Es werde sich daraus ergeben, mit welchen Straßenzügen des Ortskerns Stockelsdorf der Breitbandsparte beigetreten werden könnte. Die Dorfschaften gelten derzeit als unterversorgt.

Mit dem Infoschreiben 2 des ZVO wurden der überarbeitete Entwurf des Öffentlichen Vertrages (Anlage 1), eine Beschlussvorlage (Anlage 2), die Verbandssatzung des ZVO (Anlage 3) sowie das von Prof. Dr. Raabe entworfene 3-Stufen-Modell zu Finanzierung und Zeitabläufe (Anlage4) mitgeteilt.

Ferner teilte der ZVO mit, dass das Markterkundungsverfahren zwischenzeitlich abgeschlossen sei. Die Ergebnisse werden derzeit von rechtlichen und technischen Beratern ausgewertet. Sobald belastbare Ergebnisse vorliegen, werden diese umgehend weitergeleitet.

Der Hauptausschuss wurde am 22.02.2016 über diesen Sachstand aktuell unterrichtet. Es wurde beschlossen, dass für die nächste Gemeindevertretersitzung ein Tagesordnungspunkt „Beratung über den Beitritt zur Sparte Breitband des ZVO“ einzubringen ist. Sollten bis zur Sitzung der Gemeindevertretung keine harten Fakten vorliegen, die eine Beschlussfassung ermöglichen, so könne dieser Tagesordnungspunkt abgesetzt und möglicherweise eine Sondersitzung einberufen werden, da die Sitzung des ZVO am 19.05.2016 stattfindet.

Am 29.02.2016 teilte Herr Hindenburg von der EGOH mit, dass am 02.03.2016 ein Treffen der Berater stattfinden würde. Sollten hierbei belastbare Zwischenergebnisse bekannt werden, so werde er sie der Gemeinde Stockelsdorf sofort zur Kenntnis geben.

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung Stockelsdorf stimmt dem Abschluss des im Entwurf als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Übertragung der Aufgabe „Aufbau und Ausbau einer Breitbandnetzinfrastruktur“ auf den Zweckverband Ostholstein zu.

 

  1. Die Zustimmung umfasst den Abschluss des Vertrages unter Berücksichtigung redaktioneller Änderungen und von rechtlich erforderlichen Änderungen auf Verlangen oder Beratung der Kommunalaufsichtsbehörde. Änderungen der Grundzüge des Vertrages, insbesondere der wesentlichen Regelungen über die Finanzierung der Aufgabe, sind von der Zustimmung nicht erfasst.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 

 


Anlage/n:

 

1. Überarbeiteter Entwurf des Öffentlichen Vertrages

2. Beschlussvorlage

3. Verbandssatzung des ZVO

4. 3-Stufen-Modell zu Finanzierung und Ablauf

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Neue Version des Öffentlich rechtlichen Vertrages vom 16022016 (101 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Beschlussvorlage nebst Erläuterungen Stand 10022016 (78 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich 3_Verbandssatzung-zum-01-08-15_Stand-08-07-15 (126 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich 3_Stufen_Modell (744 KB)