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Vorlage - V16/849/HA  

Betreff: Beitritt der Gemeinde Stockelsdorf zur Sparte Breitband des ZVO
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Schulz, Gert
Federführend:Haupt- und Sozialamt   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Stockelsdorf Vorberatung
11.04.2016 
20. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

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Begründung:

 

Am 14.03.2016 wurde in der Gemeindevertretersitzung unter TOP 9 der Beitritt der Gemeinde Stockelsdorf zur Sparte Breitband des ZVO beraten. Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird die Verwaltung beauftragt, das Breitbandkompetenzzentrum S-H zu bitten, der Gemeindevertretung vorzustellen, mit welchen Möglichkeiten, Umfang, Kosten, Umsetzungszeiten und Risiken die durch die Bundesregierung geforderte Ausbau-Situation mit breitbandigem Internet >= 50 Mbit/s für das gesamte Gemeindegebiet inklusive aller Dorfschaften verlässlich zu realisieren ist. Dabei ist der private-, kooperative- und der geförderte Ausbau gegenüberzustellen und zu bewerten.

Der Fragenkatalog (Pkt. 6 und 7) wurde an das BKZ-SH und dem ZVO mit der Bitte um Antwort weitergeleitet. Eine Antwort ist nach Rückfrage beim ZVO urlaubsbedingt nicht vor dem 04.04.2016 zu erwarten. Sobald eine Antwort vorliegt, wird diese unverzüglich weitergeleitet.

Die Markterkundung des ZVO ist indes abgeschlossen. Der Hauptort Stockelsdorf sowie die Dorfschaft  Krumbeck sind als ausreichend versorgt (schwarze Flecken) anzusehen (Anlage 1).

Herr Mrowka (ZVO) und Herr Lüneberg (BKZ-SH) sind zur Sitzung eingeladen.

Die neue Wirtschaftlichkeitsberechnung soll wie angekündigt am 04.04. / 05.04.2016 nachgereicht werden.

Im Übrigen wird auf die Beschlussvorlage vom 14.03.2016 verwiesen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung Stockelsdorf stimmt dem Abschluss des im Entwurf als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Übertragung der Aufgabe „Aufbau und Ausbau einer Breitbandnetzinfrastruktur“ auf den Zweckverband Ostholstein zu.

 

  1. Die Zustimmung umfasst den Abschluss des Vertrages unter Berücksichtigung redaktioneller Änderungen und von rechtlich erforderlichen Änderungen auf Verlangen oder Beratung der Kommunalaufsichtsbehörde. Änderungen der Grundzüge des Vertrages, insbesondere der wesentlichen Regelungen über die Finanzierung der Aufgabe, sind von der Zustimmung nicht erfasst.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 

 


Anlage/n:

 

1. Präsentation „Vorläufiges Ergebnis Markterkundungsverfahren Gemeinde Stockelsdorf“

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Präsentation "Vorläufiges Ergebnis Markterkundungsverfahren Gemeinde Stockelsdorf" (913 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Antwortmail des ZVO (94 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Antwortschreiben des BKZSH (699 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Mitteilung des ZVO zum Zwischenstand Stockelsdorf (79 KB)