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Vorlage - V16/940/BA  

Betreff: Widmung von Straßen und Wegen in der Gemeinde Stockelsdorf
Brinkenholz, Holzkampweg, Am Klosterlauf, Lohstieg, Robinienweg, Ulmenweg, Weißbuchenweg
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Schuldt, Tanja
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Vorberatung
20.09.2016 
23. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
10.10.2016 
23. Öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

nicht relevant

 

 

 

 

Begründung:

 

Nach endgültiger Herstellung der o.g. Straßen sollen diese gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der zurzeit gültigen Fassung dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden.

Die betreffenden Flurstücke der Straßen Brinkenholz und Holzkampweg (siehe Anlage 1 – 2) befinden sich im Eigentum der Gemeinde Stockelsdorf.

 

Die betreffenden Flurstücke der Straßen Weißbuchenweg, Ulmenweg, Robinienweg, Am Klosterlauf und Lohstieg (siehe Anlage 3 – 6) befinden sich zurzeit noch nicht im Eigentum der Gemeinde Stockelsdorf.  Die gemäß § 6 Abs. 3 StrWG für die Widmung erforderliche Zustimmung der Eigentümer wurde von diesen im Rahmen der geschlossenen Erschließungsverträge geleistet.

Die Übertragung der öffentlichen Einrichtung auf die Gemeinde wird durch die Verwaltung zeitnah durchgeführt.

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss empfiehlt  / Die Gemeindevertretung beschließt:

 

die nachstehend aufgeführten Straßen (markierte Flurstücke siehe Anlage 1 - 6)  innerhalb der geschlossenen Ortschaft Stockelsdorf gemäß § 6 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der jeweils gültigen Fassung dem öffentlichen Verkehr zu widmen.

 

Straße

Gemarkung

Flur

Flurstück(e)

Brinkenholz

Stockelsdorf

4

1392,  1410,  1430

Holzkampweg

Stockelsdorf

4

322,  326,  1403,  1406,  1436

Weißbuchenweg

Stockelsdorf

4

284/21

Ulmenweg,

Robinienweg

Stockelsdorf

4

283/38, 

305/15,  305/6

Am Klosterlauf

Mori

1

212,  218/3

Lohstieg

Stockelsdorf

6

270/5,  270/6

 

Die Straßen Brinkenholz und Holzkampweg befinden sich im Eigentum der Gemeinde Stockelsdorf.

 

Die Eigentümer der Straßen Weißbuchenweg, Ulmenweg, Robinienweg, Am Klosterlauf und Lohstieg haben der Widmung im Rahmen der abgeschlossenen Erschließungsverträge zugestimmt (§ 6 Abs. 3 StrWG).

 

Die o.g. Straßen (markierte Flurstücke siehe Anlage 1 - 6) werden gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 3 a StrWG in die Gruppe der Ortsstraßen eingestuft.

Eine Beschränkung auf bestimmte Nutzungsarten wird nicht verfügt.

 

 

 

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 

 


Anlage/n:

 

6 Pläne

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlagen 1-6 (4099 KB)