Vorlage - V16/943/BA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen wurde im Rahmen des Aufstellungsverfahrens beteiligt.
Begründung:
Auf der Grundlage der Beschlussfassung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planen und öffentliche Sicherung vom 26.04.2016 wurde die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 11 -Neuaufstellung-, 8. Änderung "Ortsmittelpunkt" für das Gebiet nordöstlich der Segeberger Straße, südöstlich der Ahrensböker Straße sowie nordwestlich des Münzplatzes, Bereich des Lebensmitteleinzelhandels in der Zeit vom 20.05.- 20.06.2016 durchgeführt.
Die Träger öffentlicher Belange sind über diese Auslegung entsprechend benachrichtigt worden.
Die zu diesem Verfahren eingegangenen Eingaben sind dieser Vorlage mit einer Beschlussempfehlung beigefügt (s. Anlage 1B). Sie haben lediglich zu redaktionellen Ergänzungen zur Klarstellung geführt, so dass der Satzungsbeschluss gefasst werden kann.
Es wird darauf hingewiesen, dass zur öffentlichen Auslegung keine Stellungnahmen von Privaten eingegangen sind.
Des Weiteren ist über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB (s. Anlage 1A) eingegangenen Eingaben abschließend durch die Gemeindevertretung zu entscheiden.
Dieser Bebauungsplan wird aus der wirksamen 5. Änd. des Flächennutzungsplanes –Neuauf-stellung- entwickelt, so dass kein Genehmigungsverfahren erforderlich ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Bebauungsplan auf der Grundlage des § 13 a BauGB aufgestellt wird.
Im jetzigen Verfahrensschritt ist der Satzungsbeschluss vorgesehen.
Beschlussvorschlag:
„1. Über die während der Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und 2 BauGB und der Beteiligungen der Behörden nach § 4 Abs. 1 und 2 BauGB abgegebenen Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 11 -Neuaufstellung-, 8. Änderung "Ortsmittelpunkt" für das Gebiet nordöstlich der Segeberger Straße, südöstlich der Ahrensböker Straße sowie nordwestlich des Münzplatzes, Bereich des Lebensmitteleinzelhandels wird wie folgt entschieden:
s. Anlage 1 A+B
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des §10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 11 -Neuaufstellung-, 8. Änderung "Ortsmittelpunkt" für das Gebiet nordöstlich der Segeberger Straße, südöstlich der Ahrensböker Straße sowie nordwestlich des Münzplatzes, Bereich des Lebensmitteleinzelhandels, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
3. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
4. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zum Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 -Neuaufstellung-, 8. Änderung "Ortsmittelpunkt" für das Gebiet nordöstlich der Segeberger Straße, südöstlich der Ahrensböker Straße sowie nordwestlich des Münzplatzes, Bereich des Lebensmitteleinzelhandels nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Öffnungszeiten eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.“
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
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Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | ||
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | ||
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen
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Deckungsvorschlag: | ||
Anlagen
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Abwägung Anlage 1 A (615 KB) | |||
2 | öffentlich | Abwägung Anlage 1 B (351 KB) | |||
3 | öffentlich | Begründung (1302 KB) | |||
4 | öffentlich | B-Plan Teil A (1202 KB) | |||
5 | öffentlich | Text Teil B (171 KB) | |||
6 | öffentlich | Übersichtsplan (122 KB) |