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Vorlage - V16/967/HA  

Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH und Gewinnverwendung 2015
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Winfried Dietrich
Federführend:Haupt- und Sozialamt   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
10.10.2016 
23. Öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Ohne Relevanz

 

 

 

 

Begründung:

Der Jahresabschluss der Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH für das Wirtschaftsjahr 2015 wurde nach den gesetzlichen Vorgaben aufgestellt.

Als Ergebnis wird für das Wirtschaftsjahr 2015 ein Jahresüberschuss von 361.824,78 € (Vj. 172.343,32 €) ausgewiesen.

Die Wirtschaftsrat GmbH, Pinneberg, führte im Mai / Juni 2016 die Jahresabschlussprüfung durch. Im Ergebnis der Prüfung hat die Wirtschaftsrat GmbH einen uneingeschränkten Prüfungsvermerk erteilt.

Die Geschäftsführung schlägt gemäß § 16 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages dem Aufsichtsrat vor, den Jahresüberschuss von 361.824,78 € wie folgt zu verwenden:

a)

120.000,00 € an die Gesellschafterin auszuschütten und

b)

241.824,78 € zur Einstellung in die Rücklage zu verwenden.

Die Ausschüttung an die Gesellschafterin erfolgt zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

zu a) Ausschüttung an die Gesellschafterin

Für Ausschüttungen einer Kapitalgesellschaft an den Hoheitsbereich einer juristischen Person des öffentlichen Rechts gilt ab 2008 eine 15 %-ige Kapitalertragsteuer und hierauf ein Solidaritätszuschlag von 5,5 %. Voraussetzung für die Begrenzung der Kapitalertragsteuer auf 15 % ist allerdings, dass die Trägerkörperschaft (Gemeinde Stockelsdorf) der auszuschüttenden Gesellschaft (Gemeindewerke) vor der Ausschüttung eine Bescheinigung des Finanzamtes vorlegt, aus der hervorgeht, dass sie eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Die vorliegende Bescheinigung hat eine Gültigkeit bis 31.12.2015. Eine neue Bescheinigung wurde angefordert.

 

Von dem anteiligen Jahresüberschuss, der an die Gesellschafterin ausgeschüttet werden soll in Höhe von

 

      120.000,00 €

 

werden bei Auszahlung gekürzt:

 

 

 

Kapitalertragsteuern 15 %

 

- 18.000,00 €

 

Solidaritätszuschlag 5,5 % (von 18.000,00 €)

 

- 990,00 €

 

Gewinnausschüttung nach Steuern

 

101.010,00 €

zu b) verbleibender Jahresüberschuss

Der verbleibende Jahresüberschuss in Höhe von 241.824,78 € soll zu Einstellung in die Rücklage verwendet werden. Aus der beiliegenden Übersicht (Anlage 1) wird die Entwicklung der Eigenkapitalquote von 1973 bis zum Jahre 2015 aufgezeigt. Der Spitzenwert lag 1990 bei 61 %, im Durchschnitt der letzten 30 Jahre lag die Eigenkapitalquote bei 44,8 %. Wenn der verbleibende Bilanzgewinn im Vermögen der Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH verbleibt, steigt die Eigenkapitalquote von 51,1 % auf 52,3 %.

Grundsätzlich gilt, je höher die Eigenkapitalquote desto seriöser ist eine Finanzierung. In der sehr anlagenintensiven Gas- und Wasserwirtschaft geht man im allgemeinen davon aus, dass eine solide Finanzierung vorliegt, wenn mindestens 40 % des Anlagevermögens durch Eigenkapital finanziert sind. Gemäß Ausführungsanweisung zur Eigenbetriebsverordnung gilt eine Quote zwischen 30 % und 40 % als angemessen.

 

Geschäftsbericht und Prüfbericht 2015 können in den Räumen der Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH eingesehen werden.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

"1.

Der Jahresabschluss der Gemeindewerke Stockelsdorf GmbH für das Geschäftsjahr

 

 

2015 wird mit folgenden Werten festgestellt:

 

 

 

 

Bilanzsumme

 

 

12.315.289,41 €

 

 

 

 

 

 

 

Summe der Erträge

 

8.298.516,32 €

 

 

 

 

 

 

 

Summe der Aufwendungen

7.936.691,54 €

 

 

 

 

 

 

 

Jahresüberschuss

 

361.824,78 €

 

 

 

 

 

 

2.

Vom Jahresüberschuss 2015 sind

 

 

 

 

a) 120.000,00 € an die Gesellschafterin auszuschütten und

 

 

 

 

 

 

b) 241.824,78 € zur Einstellung in die Rücklage zu verwenden.

 

 

 

 

 

Die Ausschüttung an die Gesellschafterin erfolgt zum nächstmöglichen Termin."

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 


Anlage/n:

1)      Entwicklung der Eigenkapitalquote

2)      Bericht des Aufsichtsrates

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich GWS GmbH Eigenkapitalquote 2015 (Anlage 1) (271 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich GWS GmbH Bericht Aufsichtsrat 2015 (Anlage 2) (457 KB)