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Vorlage - V16/998/KA  

Betreff: Gebührenvorschau 2016/2017 für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Winter, Yvonne
Federführend:Kämmereiamt   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
14.11.2016 
20. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
12.12.2016 
25. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

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Begründung:

 

Für die Gebührenvorschau 2016/2017 wurden die Daten der Gebührennachkalkulation 2012/2013 herangezogen.

 

Die Nachkalkulation für 2012/2013 hat bei den Kleinkläranlagen eine Unterdeckung in Höhe von 51.415,76 € ergeben. Die Unterdeckung begründet sich hauptsächlich darin, dass die Ausgaben für die Überarbeitung des Abwasserbeseitigungskonzeptes der Gemeinde Stockelsdorf und für die Nachrüstung der Kleinkläranlagen bei der Gebührenvorauskalkulation 2012/2013 nicht berücksichtig wurden.

Zudem wurden die Kleinkläranlagen in den letzten Jahren nachgerüstet, da die Anlagen nicht dem Stand der Technik entsprachen. Im Zuge dieser Nachrüstung wurde von Regel- auf Bedarfsabfuhr umgestellt. Das bedeutet, dass jede Kleinkläranlage in fünf Jahren mindestens einmal abzufahren ist.

Die Prognose der Abfuhrmenge für fünf Jahre liegt bei 2.107 m³, das entspricht pro Jahr einer Abfuhrmenge von 241 m³. In den Jahren 2012 und 2013 wurden 850 m³ bzw. 895 m³ Fäkalschlamm abgefahren. Somit vermindert sich die Abfuhrmenge erheblich; die Ausgaben, insbesondere für Verwaltung- und Betriebsaufwendungen, Personalkosten sowie Geschäftsaufwendungen und ähnliche Kosten verringern sich jedoch nicht.

 

Die Gebühr für die Kleinkläranlagen erhöht sich von 52,01 € auf 145,50 €.

 

Die Gebühr für die abflusslosen Sammelgruben erhöht sich von 11,54 € auf 17,14 €.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Gebührenvorschau 2016/2017 für die dezentrale Schmutzwasserbeseitigung wird zugestimmt.

Die Gebühr wird entsprechend der Vorschau für die Kleinkläranlagen auf 145,50 € und für die abflusslosen Sammelgruben auf 17,14 € festgesetzt.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 


Anlage/n:

Gebührenvorschau 2016/2017

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Gebührenvorschau 2016/2017 (49 KB)