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Vorlage - V16/018/BA  

Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11- Neuaufstellung -, 3. Änderung für das Gebiet nordöstlich der Ahrensböker Straße / L332, südöstlich des Hotels, südwestlich des Landgrabens und nordwestlich der Gemeindegrenze Stockelsdorf / Lübeck
- Aufstellungsbeschluss -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Wiegand, Katrin
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Stockelsdorf Entscheidung
12.12.2016 
25. Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

Der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen wird im Rahmen des Aufstellungsverfahrens beteiligt.

 

 

 

 

 

 

Begründung:

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 – Neuaufstellung -, 3. Änderung sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für die Errichtung eines Wohn- und Geschäftsgebäudes mit drei Voll- und einem Staffelgeschoss geschaffen werden, das sich in der Höhenentwicklung an den Seitenschiffen des angrenzenden Hotelkomplexes orientiert.

 

Der Geltungsbereich ist im anliegenden Katasterplan dargestellt (s. Anlage 1).

 

Der Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit  hat am 15.11.2016 einer direkten Beratung des Aufstellungsbeschlusses in der Gemeindevertretung zugestimmt.

 

Die Planungskosten sind vom Investor zu übernehmen, der sein Konzept in der Sitzung vorstellen wird.

 

Der Geltungsbereich ist durch den Bebauungsplan Nr. 11 -Neuaufstellung- und den Bebauungsplan Nr. 8, 3. Änderung überplant (s. Anlagen 2 + 3).

 

Im Flächennutzungsplan ist der zu überplanende Bereich als „Gemischte Baufläche“ dargestellt (s. Anlage 4).

 

 


Beschlussvorschlag:

„1. Für das Gebiet nordöstlich der Ahrensböker Straße / L332, südöstlich des Hotels, südwestlich des Landgrabens und nordwestlich der Gemeindegrenze Stockelsdorf / Lübeck

wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 – Neuaufstellung -, 3. Änderung beschlossen. Mit der Aufstellung dieses Bebauungplanes sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für eine Erhöhung der baulichen Ausnutzbarkeit geschaffen werden.

 

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen, sobald die Kostenübernahmevereinbarung wirksam ist.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 


Anlage/n:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - 4 (3921 KB)