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Vorlage - V17/037/BA  

Betreff: Bauprogramm Ausbau Stichweg Lohstraße ( B-Plan 72 )
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Hanns-Joachim Maiwald
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Entscheidung
21.02.2017 
25. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Die Führung der Menschen mit Behinderungen erfolgt optisch und taktil

 

 

 

 

Begründung:

 

In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit am 20.09.2016 wurde vom beauftragten Ingenieurbüro Schydlo aus Lübeck die Ausbauplanung für den Stichweg von der Lohstraße ( B-Plan 72 ) vorgestellt.

 

Im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 24.11.2016 wurden die Anlieger/-innen über den geplanten Ausbau informiert. Bei der Informationsveranstaltung wurde hauptsächlich kritisiert, dass zu wenig öffentliche Parkplätze geplant worden sind. Der Vorschlag, dass der geplante Müllsammelplatz als kombinierter Platz ( Parkplatz und Müllsammelplatz an

Abfuhrtagen ) gestaltet wird, wurde in der geänderten Ausbauplanung berücksichtigt. Weitere öffentliche Parkplätze sind aufgrund der vorhandenen  Zufahrten nicht zu realisieren.

 

Weiterhin wurde nachgefragt, ob die Fahrbahn nicht auf die linke Straßenseite verlegt werden kann. Von der Verwaltung wurde darauf hingewiesen, dass dies nicht möglich ist, da dann insbesondere die Wendemöglichkeit am Ende der Stichstraße von links angefahren werden müsste. Zudem müssten dann die öffentlichen Parkplätze auf der rechten Seite errichtet werden. Dies ist auf Grund der Vielzahl der vorhanden Zufahrten nicht möglich.

 

Im weiteren Verlauf der Informationsveranstaltung wurde zudem noch die Parksituation in der Lohstraße im Einmündungsbereich der Stichstraße bemängelt. Eine Überprüfung durch das Ordnungsamt hat ergeben, dass das Parken vor unter hinter von Einmündungen in der StVO geregelt ist und daher nicht gesondert zu beschildern ist.

 

Die im Ausschuss am 20.09.2016 angesprochene Einfassung der Baumscheiben mit Hochborden wurde geändert. Hier erfolgt eine Einfassung mit Tiefborden. Die Bäume werden entsprechend gesichert.

 

Zur rechtssicheren Veranlagung von Beiträgen ist, nach Abstimmung mit dem Kämmereiamt, neben der Ausbauplanung der Beschluss über das Bauprogramm notwendig. Auf der Grundlage der beschlossenen Ausbauplanung und der durchgeführten Anliegerinformation wurde daher das beigefügte Bauprogramm entwickelt.

 

Das Bauprogramm ist mit der Kämmerei abgestimmt.

 


Beschlussvorschlag:

 

Den Änderungen bei der Ausbauplanung wird zugestimmt und das beigefügte Bauprogramm wird beschlossen.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

ca. 230.000,--

Euro einmalig

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:541010/0902020/2126

 


Anlage/n:

 

Bauprogramm

Lageplan

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Bauprogramm (111 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Lageplan (1077 KB)