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Vorlage - V17/040/BA  

Betreff: Entwurfsplanung Herrengartenpark
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Hanns-Joachim Maiwald
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Entscheidung
21.02.2017 
25. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit geändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Die Belange der Menschen mit Behinderungen werden im Rahmen der Detailplanung berücksichtigt.

 

 

 

 

Begründung:

 

Das Büro ter Balk hat auf der Grundlage der in der Sitzung des UBPöS am 20.09.2016 vorgestellten Vorentwurfsplanung den Entwurf für den 1. Bauabschnitt erarbeitet ( siehe Anlage 1 ). Dieser Entwurf wird vom Büro in der Sitzung erläutert.

 

Wie bereits in der Sitzung des UBPöS am 20.09.2016 dargelegt, sollen auch Flächen auf dem Gelände der Stiftung Herrenhaus überarbeitet werden. Hierzu hat am eine Sitzung des Stiftungsvorstandes stattgefunden ( siehe Anlage 2). Da von der Stiftung für die baulichen Maßnahmen keine Kosten übernommen werden können, wären die Bau- und Planungskosten von der Gemeinde Stockelsdorf zu übernehmen

 

Am 22.11.2016 hat im Herrengartenpark ein Ortstermin zur Besichtigung der zu fällenden Bäume stattgefunden. An diesem Termin haben Frau Strunk von der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Ostholstein, Frau Schröder vom Büro Bioplan, Frau Aldinger-Kahnt und Herr Kahnt als Baum-Sachverständige, Herr ter Balk und Herr Schwarz vom Landschaftsarchitekturbüro ter Balk, Herr Freitag als Gärtnermeister vom Bauhof und Herr Maiwald vom Bauamt der Gemeinde Stockelsdorf teilgenommen. Anhand der von den Büros erstellten Pläne und Beurteilungen der Fachbüros wurden die einzelnen Standpunkte den Anwesenden erläutert. Anschließend wurden alle zu fällenden Bäume in der Örtlichkeit begutachtet. Auf Grund einzelner Einwände der Anwesenden wurden Alternativen vor Ort besprochen und abgestimmt. Auf dieser Grundlage wurde vom Büro ter Balk ein Fällantrag bei der unteren Naturschutzbehörde eingereicht. Die UNB hat mit Schreiben vom 10.01.2017 ( siehe Anlage 3 ) zum Fällantrag Stellung genommen. Bei den geplanten Baumfällungen handelt es sich nicht um einen Eingriff im Sinne der naturschutzrechtlichen Vorschriften. Ein Einvernehmen der UNB ist daher nicht erforderlich. Seitens der UNB wird eine planmäßige Durchführung des Vorhabens aufgrund der hierdurch zu erwartenden langfristigen Aufwertung des Naturhaushaltes ausdrücklich begrüßt.

 

Nach Genehmigung des Haushaltes 2017 wurde für die Baumfällungen eine Ausschreibung durchgeführt. Die Fällung der in der beigefügten Baumliste ( Anlage 4 ) gelb und in den Lageplänen ( Anlage 5 ) grün gekennzeichneten größeren Bäume wurde optional ausgeschrieben. Die Fällung soll unmittelbar nach Entscheidung des Ausschusses beauftragt und noch bis zum 28.02.2017 durchgeführt werden.

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Beschlussvorschlag:

 

Die vorgestellte Entwurfsplanung wird beschlossen. Die Kosten für die auf dem Gelände der Stiftung Herrenhaus Stockelsdorf vorgesehenen Maßnahmen ( Baukosten und

Planungsleistungen ) werden von der Gemeinde Stockelsdorf getragen.

Der Fällung der in der beigefügten Liste gelb markierten Bäume wird zugestimmt.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

ca. 560.000,--

Euro einmalig (incl. Flächen der Stiftung Herrenhaus Stockelsdorf )

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: 551010/0903000/3102

 


Anlage/n:

 

Entwurfsplanung

Schreiben der Stiftung Herrenhaus Stockelsdorf vom 24.01.2017

Schreiben der UNB vom 10.01.2017

Baumliste

3 Lagepläne

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 Lageplan-Blatt1 (2815 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 1 Lageplan-Blatt2 (2262 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 1 Lageplan-Blatt3 (2507 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Anlagen 2-4 (4214 KB)