Vorlage - V17/048/BA
|
|
Aussage zur Barrierefreiheit:
nicht relevant
Begründung:
Die betreffenden Straßen (siehe Anlage 1 - 4) befinden sich im Eigentum der Gemeinde Stockelsdorf und sollen gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der zurzeit gültigen Fassung dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden.
Anlage/n: 4
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss empfiehlt / Die Gemeindevertretung beschließt:
die nachstehend aufgeführten Straßen (markierte Flurstücke siehe Anlage 1 - 4) innerhalb der geschlossenen Ortschaft Stockelsdorf gemäß § 6 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein in der jeweils gültigen Fassung dem öffentlichen Verkehr zu widmen.
Straße | Gemarkung | Flur | Flurstück(e) |
Johannes-Grevsen-Straße | Stockelsdorf | 3 | 187/19; 198/14; 187/18 |
An der Lohe | Stockelsdorf | 3 | 1423 |
Friedrich-Ritzmann-Straße | Stockelsdorf | 4 | nord-südlich verlaufende Achse des Flurstückes 2/49; 1442 |
Gerhard-Hilgendorf-Straße | Stockelsdorf | 4 | ost-westlich verlaufende Achse des Flurstückes 2/49 |
Die o.g. Straßen (markierte Flurstücke siehe Anlage 1 - 4) werden gemäß § 3 Abs. 1 Ziffer 3 a StrWG in die Gruppe der Ortsstraßen eingestuft.
Eine Beschränkung auf bestimmte Nutzungsarten wird nicht verfügt.
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
| Euro einmalig |
| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen | |
Deckungsvorschlag: |
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | Lagepläne 1-4 (2390 KB) |