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Vorlage - V17/049/BA  

Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 -Neuaufstellung-, 3. Änderung für das Gebiet nordöstlich der Ahrensböker Straße / L332, südöstlich des Hotels, südwestlich des Landgrabens und nordwestlich der Gemeindegrenze Stockelsdorf / Lübeck
- Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Westphal, Petra
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Entscheidung
21.02.2017 
25. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen wird im Rahmen des Aufstellungsverfahrens beteiligt.

 

 

 

Begründung:

 

 

Mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 –Neuaufstellung- sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für die Errichtung eines Wohn- und Geschäftsgebäudes geschaffen werden.

 

Der Geltungsbereich ist zurzeit durch den Bebauungsplan Nr. 11 –Neuaufstellung- und den Bebauungsplan Nr. 8, 3. Änderung.

 

Der anliegende Vorentwurf wurde aus dem wirksamen Flächennutzungsplan -Neuaufstellung- entwickelt.

 

Die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 -Neuaufstellung- dient der Innenentwicklung. Zur Verfahrensbeschleunigung wird empfohlen, die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 -Neuaufstellung- auf der Grundlage des §13 a BauGB durchzuführen. Das bedeutet u. a., dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen werden kann. Ein entsprechender Beschluss ist darüber zu fassen.

 

Zum jetzigen Verfahrensschritt wird empfohlen, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB auf Grundlage des beiliegenden Vorentwurfes durchzuführen.

 

Die Kostenübernahmevereinbarung ist wirksam, so dass der Aufstellungsbeschluss der 3. Ändrung des Bebauungsplanes Nr. 11 -Neuaufstellung- zusammen mit der Beteiligung der Öffentlichkeit bekannt gemacht wird.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 -Neuaufstellung-, 3. Änderung für das Gebiet nordöstlich der Ahrensböker Straße / L332, südöstlich des Hotels, südwestlich des Landgrabens und nordwestlich der Gemeindegrenze Stockelsdorf / Lübeck ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB (ca. 7 Tage Auslegung) sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB schriftlich auf Grundlage des beiliegenden Vorentwurfes (Bestandteil des Beschlusses) durchzuführen.

 

2. Bei der Aufstellung dieses Bebauungsplanes ist der § 13 a BauGB anzuwenden.

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 


Anlagen

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich BP11-Neu-3 Plan (1895 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich BP11-Neu-3 Begründung (3676 KB)