Vorlage - V17/049/BA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
Der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen wird im Rahmen des Aufstellungsverfahrens beteiligt.
Begründung:
Mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 –Neuaufstellung- sollen die planungsrechtlichen Grundlagen für die Errichtung eines Wohn- und Geschäftsgebäudes geschaffen werden.
Der Geltungsbereich ist zurzeit durch den Bebauungsplan Nr. 11 –Neuaufstellung- und den Bebauungsplan Nr. 8, 3. Änderung.
Der anliegende Vorentwurf wurde aus dem wirksamen Flächennutzungsplan -Neuaufstellung- entwickelt.
Die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 -Neuaufstellung- dient der Innenentwicklung. Zur Verfahrensbeschleunigung wird empfohlen, die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 -Neuaufstellung- auf der Grundlage des §13 a BauGB durchzuführen. Das bedeutet u. a., dass von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen werden kann. Ein entsprechender Beschluss ist darüber zu fassen.
Zum jetzigen Verfahrensschritt wird empfohlen, die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB und § 4 (1) BauGB auf Grundlage des beiliegenden Vorentwurfes durchzuführen.
Die Kostenübernahmevereinbarung ist wirksam, so dass der Aufstellungsbeschluss der 3. Ändrung des Bebauungsplanes Nr. 11 -Neuaufstellung- zusammen mit der Beteiligung der Öffentlichkeit bekannt gemacht wird.
Beschlussvorschlag:
„1. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 11 -Neuaufstellung-, 3. Änderung für das Gebiet nordöstlich der Ahrensböker Straße / L332, südöstlich des Hotels, südwestlich des Landgrabens und nordwestlich der Gemeindegrenze Stockelsdorf / Lübeck ist die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB (ca. 7 Tage Auslegung) sowie die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB schriftlich auf Grundlage des beiliegenden Vorentwurfes (Bestandteil des Beschlusses) durchzuführen.
2. Bei der Aufstellung dieses Bebauungsplanes ist der § 13 a BauGB anzuwenden.“
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
| Euro einmalig |
| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen | |
Deckungsvorschlag: |
Anlagen
Anlagen: | |||||
Nr. | Status | Name | |||
1 | öffentlich | BP11-Neu-3 Plan (1895 KB) | |||
2 | öffentlich | BP11-Neu-3 Begründung (3676 KB) |