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Vorlage - V17/050/BA  

Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 80 für das Gebiet südlich der Straße Bahndamm, südwestlich des Weidenweges sowie nordöstlich der Gemeindegrenze zu Lübeck
- Vorstellung des städtebaulichen Planungskonzeptes -
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Westphal, Petra
Federführend:Bauamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Entscheidung
21.02.2017 
25. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

Der Beauftrage für Menschen mit Behinderungen wird im Rahmen des Aufstellungsverfahrens des Bebauungsplanes Nr. 80 beteiligt.

 

 

 

Begründung:

 

Für das ca. 2,1 ha große Areal wurden zwischenzeitlich eine geotechnischen Untersuchung, ein Lage- und Höhenplan, eine Erschließungsplanung (inkl. Bemessung des Regenrückhaltebeckens) sowie ein grünordnerisches Konzept erstellt.

Parallel hat die Verwaltung Kontakt zu verschiedenen Wohnungsbauunternehmen aufgenommen, um realisierungsfähige Varianten für Geschosswohnungsbauten mit Sozialwohnungen zu ermitteln.

Auf Grundlage dieser Untersuchungen bzw. Ergebnisse und unter Abwägung der Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden wurde anliegendes Planungskonzept (Anlage 1) entwickelt.

Zur Veranschaulichung ist in der Anlage 2 eine mögliche Bebauung dargestellt.

 

In der Sitzung wird das städtebauliche Planungskonzept vorgestellt und erläutert.

Insbesondere wird auf die Themenkomplexe „Errichtung von Geschosswohnungsbauten“ und „Ausführung der Planstraße“ eingegangen (s. Anlage 3).

 

Bei der derzeitigen ausgesprochen starken Nachfrage nach Baugrundstücken wird Im Interesse einer beschleunigten Baulandmobilisierung vorgeschlagen, den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung fassen zu lassen.

 


Beschlussvorschlag:

 

Dem anliegenden städtebaulichen Planungskonzept wird zugestimmt.

Die Inhalte sind in den Bebauungsplanentwurf für das Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB und    § 4 Abs. 2 BauGB zu übernehmen.

Der Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit hat keine Bedenken, dass in der Gemeindevertretersitzung am 20.03.2017 über den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss, die Benachrichtigung der Behörden und die während der Beteiligung der Öffentlichkeit/der Behörden eingegangenen Stellungnahmen entschieden wird.“

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 


Anlagen

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich ANLAGE 1 BP80 Plan_2017-01-31 (1547 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich ANLAGE 2 BP80 Bebauungsvorschlag (1239 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich ANLAGE 3 der Vorlage BP80 (7 KB)