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Vorlage - V17/052/OA  

Betreff: Verkehrsberuhigte Maßnahmen in der Bergstraße und in der Kolberger Straße
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Henk, Michael
Federführend:Ordnungsamt   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit Entscheidung
21.02.2017 
25. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Aussage zur Barrierefreiheit:

 

 

nicht relevant

 

 

Begründung:

 

In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Bauen, Planung und öffentliche Sicherheit am 15.11.2016 wurde über das Aufstellen von Hindernissen (Betonringe) in der Bergstraße und in der Kolberger Straße diskutiert. Der Ausschuss hatte mehrheitlich beschlossen, dass zur Geschwindigkeitsreduzierung in der Bergstraße und in der Kolberger Straße Betonringe versuchsweise aufgestellt werden sollen.

 

Eine gemeinsame Ortsbesichtigung mit dem Bauamt (Herr Maiwald) und dem Ordnungsamt (Herr Henk) im Dezember 2016 hat ergeben, dass in jeder der beiden Straßen 3 Standorte für Betonringe geeignet wären.

 

Wie bereits in der Sitzung am 15.11.2016 mündlich vorgetragen wurde, sind in den vergangenen beiden Jahren mehrere Geschwindigkeitsmessungen mit dem gemeindeeigenen nicht geeichten Tempo-Sys Gerät sowohl in der Bergstraße als auch in der Kolberger Straße durchgeführt worden; diese ergaben zwar Geschwindigkeitsüberschreitungen, die aber geringer sind als in anderen 30er Zonen in der Gemeinde Stockelsdorf.

 

Messergebnisse:

(Vmax=maximale gefahrene Geschwindigkeit, Vavg=Durschnitt aller gemessenen Fahrzeuge)

 

Bergstraße 14.8.-21.8.2015:Vmax 62 km/h,  Vavg 31 km/h, Bußgeldbereich 11 Fzg = 0,89 %

Bergtraße 2.9.-8.9.2016:Vmax 61 km/h,  Vavg 33 km/h, Bußgeldbereich 11 Fzg = 0,73 %

Kolberger Str. 21.8.-28.8.15: Vmax 64 km/h,  Vavg 29 km/h, Bußgeldbereich   7 Fzg = 0,42 %

Kolberger Str. 25.8.1.9.19:Vmax 68 km/h,  Vavg 30 km/h, Bußgeldbereich   3 Fzg = 0,18 %

 

Zum Vergleich einige Messergebnisse aus anderen 30er-Zonen in der Gemeinde Stockelsdorf:

 

Parkweg 4.6.-10.06.2015:Vmax 73 km/h,  Vavg 34 km/h, Bußgeldbereich 113 Fzg=2,68 %

Hohlweg 22.7.-26.07.2015:Vmax 73 km/h,  Vavg 38 km/h, Bußgeldbereich 254 Fzg=3,75 %

Schulweg 29.10.-3.11.2015:Vmax 79 km/h,  Vavg 35 km/h, Bußgeldbereich 109 Fzg=3,15 %

Hohlweg 17.5.-21.5.2016:Vmax 99 km/h,  Vavg 38 km/h, Bußgeldbereich 274 Fzg=4,51 %

Rensef. Weg 17.10.-24.10.16:Vmax 88 km/h, Vavg 35 km/h, Bußgeldbereich 198 Fzg=2,90 %

Dorfstraße 7.11.-14.11.16:Vmax 73 km/h,  Vavg 40 km/h, Bußgeldbereich 623 Fzg=11.15%

 

Die beabsichtigten Hindernisse werden von einigen Bürgern aus den beiden vorgenannten Straßen abgelehnt. Mehreren Rathausmitarbeitern wurde die mündliche Ablehnung der geplanten Maßnahme durch einzelne Bürger vorgetragen; außerdem liegen der Verwaltung auch schriftliche Ablehnungen der geplanten Maßnahme vor

 

Außerdem ist die Polizeidirektion Lübeck der Auffassung, dass die bereits vorhandene Beschilderung inklusive der auf dem Pflaster der beiden Straßen aufgemalten 30er Piktogramme als Maßnahmen zur Einhaltung der erlaubten 30 km /h ausreichend sind.

 

Die Verwaltung wird zukünftig in beiden Straßen in regelmäßigen Abständen Geschwindigkeitskontrollen mit dem gemeindeeigenen Geschwindigkeitsmessgerät durchführen.

 

Hinzuweisen ist darauf, dass es sich bei den beiden Straßen um sogenannte innerörtliche Verkehrsstraßen handelt. Ein entsprechender Ausbau wurde mit den Anliegerinitiativen abgestimmt. Eine weitere Einengung könnte diesem Charakter verändern und hätte ggf. beitragsrechtliche Auswirkungen.


Beschlussvorschlag:

 

In der Bergstraße und in der Kolberger Straße werden keine Betonringe zur Geschwindigkeitsreduzierung aufgestellt.


Finanzielle Auswirkungen:

 

Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von

 

 

Euro einmalig

 

Euro monatlich

 

Euro jährlich

Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto:

Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.

Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen

 

Deckungsvorschlag:

 


Anlage/n: