Vorlage - V17/068/OA
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Aussage zur Barrierefreiheit:
nicht relevant
Begründung:
Die Amtszeit der Bürgermeisterin der Gemeinde Stockelsdorf endet am 22.04.2018. Außerdem finden am 06. Mai 2018 die Wahlen der Gemeinde- und Kreisvertretungen (Kommunalwahl) statt. Zur Vorbereitung der Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters und der Wahlen der Gemeinde- und Kreisvertretungen ist ein Gemeindewahlausschuss zu bilden. Gem. § 12 Abs. 3 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes (GKWG) bilden die Wahlleiterin als Vorsitzende oder der Wahlleiter als Vorsitzender und acht Beisitzerinnen und Beisitzer den Gemeindewahlausschuss.
Die Gemeindevertretung wählt diese sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter vor jeder Wahl aus dem Kreis der Wahlberechtigten. Dabei sollen möglichst die im Wahlgebiet vertretenen politischen Parteien und Wählergruppen berücksichtigt werden. Die Gemeindevertretung kann ihre Befugnis auf den Hauptausschuss übertragen. Gem. § 9 Abs. 2 Ziffer 5 der Hauptsatzung der Gemeinde Stockelsdorf entscheidet der Hauptausschuss über die Wahl der Beisitzerinnen und Beisitzer sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter in den Gemeindewahlausschuss.
Nach dem d’Hondtschen Höchstzahlverfahren hätte die CDU 4 Sitze, die SPD 3 Sitze und die Bündnis 90/Die Grünen 1 Sitz sowie die UWG und die FDP keinen Sitz im Gemeindewahlausschuss. Um den Vorschriften des § 12 GKWG Rechnung zu tragen, dass möglichst alle im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergemeinschaften berücksichtigt werden sollen, wird vorgeschlagen, den Gemeindewahlausschuss wie folgt zu besetzen:
CDU3Sitze
SPD2 Sitze
UWG 1Sitz
Bündnis 90/Die Grünen 1 Sitz
FDP 1 Sitz
Beschlussvorschlag:
In den Gemeindewahlausschuss zur Direktwahl der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters der Gemeinde Stockelsdorf und zu den Wahlen der Gemeinde- und Kreisvertretungen (Kommunalwahlen) am 06. Mai 2018 werden als Beisitzerinnen oder Beisitzer sowie deren stellvertretende Beisitzerinnen oder Beisitzer folgende Personen gewählt:
Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen voraussichtlich Ausgaben in Höhe von
| Euro einmalig |
| Euro monatlich |
| Euro jährlich |
Mittel stehen zur Verfügung auf dem Produktsachkonto: | |
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. | |
Sie sind über- / außerplanmäßig / im Nachtrag bereitzustellen | |
Deckungsvorschlag: |
Anlagen:
keine